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Oktober 1667.
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Conferenz der V katholischen Orte.
Gersau. 3. October.
Staatsarchiv Luccrn. Allq. Absch. Bd. kol. 124.
Ii r i. K°rl
Gesandte: Lucer u Landvogt Joh. Christoph Kloos ; Landvogt Aurelian Zurgugcn.
Franz Schmid, Landammanu; Joh. Franz Schmid von Bcllikon, alt-Landammann. Schwh4 ^Reding, Landammann; Kaspar Abhberg, Landeshauptmann. U n terw a ld cn. Johann Jmss 'ammann von Obwalden; Joh. Melchior Leu, alt-Landammann von Nidwaldcn. Zug-
u. Auf Antrag Uri'S zusammengetreten, um gegen die in Basel nnd um Zofingen herum ausgc ^Pest gemeinsame VerhütungSmaßnahmcn zu treffen, fand die Konferenz nöthig, vor sllc> ^ ^gegen die von der Seuche angcstckten Orte den Verkehr abzusperren, und zwar in der Weise,an der Gränzc aufzustellenden Wachen Niemand pasfiren lassen, der nicht durch Zeugnisse sich ^könne, daß er von einem gesunden Orte herkomme und keine kranken Orte berührt, und 2) au ^sundcn Orte, von wo er aufgebrochen, wenigstens sechs Wochen sich aufgehalten habe; 3)nisse oder Bollctcn von amtlicher Hand ausgestellt seien; 4) fremdes Bcttelgcsindcl, auch wen»Zeugnisse hat, zurükgewiesen werde; 5) für Ausstellung der GcsundheitSscheinc sind die Taxenanzusezcn; 6) um daö Durchschleichen auf Nebenwegen zu hindern, sollen auch die Schisstcutc ^sein, sich die Bollctcn vorzeigen zu lassen, nnd 7> werden Zug nnd Zürich ersucht, ebenfalls . .st,iüben, Zürich noch besonders, um die Vogteicn in gesammter Orte Namen zu den nöthigen ^ ^zu mahnen; 8) den Mezgcrn ist Einführung von Vieh ans verdächtigen Orten verboten; 6)den fremden Gremplern nnd namentlich den Calankern, nnd 16) den fremden hcrnmziehcndul . ^und Galantericwaarenhändlern, weil sie des Besuchs infieirtcr Orte oder des Bezugs von ^solchen Gegenden verdächtig sind, der Eintritt verwehrt; 11) obwohl Basel dafür sorgen "^' ^sscr,Umladung von Waarcn an gesunden Orten außer ihrer Stadt vorgenommen werde, hält man >^iieinstweilen die Waarcnlicferungen von daher einzustellen; 12) der Bezug von nothwendigen Lc csoll auf gesunde Gegenden beschränkt sein; 13) auch bei'm Salzbczug, besonders ans Burgund, ^geübt und 14) das von Lueern erlassene gcdrnkte Mandat allen Orten mitgetheilt werden; 15) uauszuweichen, waö dem Gesundhcitstribunal in Mahland zu Sperrung des Passes Anlaß gebe» ^sollen die Orte über alle Vorkommcnheiten gute Korrespondenz mit einander halten. Am S Ossein,Konferenz erschien ein Abgeordneter des Sanitätstribunals zn Mahland, der Coadjutor Karls ^und stellte mit Bezugnahme auf den dießfallsigen Vergleich im Namen desselben dasAufsicht gegen die von der Pest betroffenen Orte zn halten und überhaupt die nöthigen . haberegeln zu treffen, — worauf ihm geantwortet wurde, daß gegenwärtige Konferenz specicll diesen ZI». Nidwalden bringt an, daß der Nuntius Aufhebung des auf die Güter des Hauses Ts'S . ^,gArrestes verlange und zwar auS dem Grunde, weil cö geistliche Güter seien, dicß aber dienach sich ziehen könnte, daß man die Regierungen auch von Kirchcnrcchnungcn,u. s. w. ausschließen könnte. Lueern und Zug theilcu mit, daß sie die Angelegenheit dem Nuntius >