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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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August 1667. 723

Religion Lcib, Gut und Blut einsczen; es habe aber jeder souveräne Stand das Recht, von SachenTele dclibcrircn, welche zil seiner Erhaltung, ohne Läsion der Religion, erfordert werden; bei

lins werde man ihm gründlichere Information geben. Diesen Ansichten pflichtete auch Schwhz bei.

Niliitius schon geantwortet zu haben, daß man sich Genfs nichts anzu-" 'wch zu beladen entschlossen sei. (Unterm 3. September belobt der Nuntius die Regierung von

^ ^>wcn, «dt „»» lurvar aoeoilsontito v eil »on volar aeeonsontiro alla proposta katta in Hallen llai^Usihs" ^llikoullor (llouovra. llo im» I>o inaueato, ll'inkormaruö subito In Lantita o-te.« DenRidwaldcnö nennt er eine »pia o eattoliea risolumono«.

» Ma» sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsangclcgcnheiten:

Allenz,c

Art. 449 - 492.

Confercnz der evangelischeit Städte^arau. 2!». August bis 2. September (19, bis 23, August alt. Kal.).

Staatsarchiv Zürich. Mg, Absch. Bd, lös, kol. 2t2. — Staatsarchiv Genf.

' Z tt r i ch. Joh, Kaspar Hirzcl, Statthalter; Joh. Jakob Haab, Sekclmeistcr, Bern,^'tching und General Sigmund von Erlach, beide Venner. Basel. Joh. Jakob Burkhard,iiikis^ ^"^"'kistcr; Christoph Burkhard, des Raths, S ch a f fh a n s c n. Joh. Jakob Stocker, Sckcl-^ 3oh, Speißeggcr, Stadtschrcibcr,

Zurükkunft des Ritters Mallct ans Turin wegen der PräcautionSpunkte, betreffend dieÜih ^ ^ardnung an den Herzog von Savohen, eine neue Untcrhandliliig nothwcndig wurde, fanden^^sandten der vier evangelischen Städte am 19. August Abends in Aarau zusammen. Nach^itiv^ ^^cuprcdigt des folgenden Tagcö und gcgcilseitigcr Begrüßung legte Ritter Mallct sein^isch ldatirt 10. August) und zugleich die hinsichtlich der PräeautionSPuuktc au den Baron vonk ^ ^urin gelangte Autwort ilnd damit verbundene Abänderung in der Redaction derselben. —^/^^üer DiScutirung wurde bei Ankunft der Genfer Gesandten, Shndic Dupan und alt-Shndic^ ^cgcnprojcet entworfen und verlangt, daß die Sicherheit auf die llöputös llo Eonbve und ihre'"^^ors, «i»i s')' z,ouri'oiit vinpioxor ausgedehnt, statt ronlliout lours rosxeets die Formel^»>I>Iimont llo rospoot aufgenoinmcil, die zu behandelnden Beschwerden Genfs namentlichf Corsinge und was seit der Zeit des Abschlusses des Vertrags von St. Julien begegnet ist

^»t andere Differenzen nicht eingetreten, der Ansprüche auf die Stadt Genf gar nicht er-

Ttrej^ ^uäkzichung der Truppen aus Savohen auch nicht bis nach erfolgter völliger Beilegung deösondern acht oder zehn Tage nach der Abreise der Gesandtschaft Genfs vollzogen werde.^>lics ^ hierauf zu, daß die Milderung eintrete tömoignoront lour rospoet, erklärte dagegeir be-»iihs ^Herzog in Bezug auf andere Differenzen und die Zurükziehung der Truppen die Händezu können, so daß man diese beiden Punkte all lokvrvnlluni zu nehmen genöthigt gewesen