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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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720
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720 Juli 1667.

?». Hinsichtlich des französischen Residenten Mouölier wird angetragen, wenn er so hochmüthig wie im ^Schreiben auftrete, eine gebührende Empfindlichkeit gegen ihn zu zeigen und sich eher unmittelbar a»König zu wenden, e. Dem fürstlich St. gallischen Gesandten wird zwar der Bcisiz in Sachen, d>c ^Prinzipal betreffen, nicht verweigert werden können; in andern Sachen aber soll er austreten; ^ ^die Gesandten der Stadt St. Gallen und anderer zugewandten Orte. «I. Die Gesandten vonBern, Luccrn, Untcrwalden und evangelisch Glarus, in Anwesenheit des Landvogts Keller von ^und des Obervogts Wirz von Rorschach wegen der Salzmonopolisten Steiner, Wächter und Röder l ^sprechend, verständigen sich zu dem Antrage an die Obrigkeiten, denselben anzuzeigen, daßschleiß des Salzes in den gemeinen Herrschaften werde entzogen werden; namentlich sollen BcrM ^und Luccrn, wenn Steiner sich nicht fügen wollte, durch eine besondere Gesandtschaft nach Bau ^Steiner Klage erheben; endlich sei auch eine nach Innsbruck abzuordnende Gesandtschaftderlichen Salzeinkäufen zu beauftragen. «» Gegen die Grafschaft Burgund ist man der yst-

kommen entschlossen t. Da laut Versicherung der Gesandten von Appenzell die Toggenburgcr ^ordnung an den Abt wünschen, weil nach solchen Verhandlungen mit dem Abte ihre Sache "werde, begnügte man sich, Bräckers Angelegenheit dem Gesandten Fidel von Thurn zu empfehle» ^den Prälaten ein Schreiben abgehen zu lassen. Es wurde also unterm 11. Juli der Prälat nl»evangelischen Angehörigen im Toggenburg mit mehr Liebe und Milde, als verlaute, zu reglet'Uebung ihrer Religion frei, ruhig und ungehindert zu lassen, bei ihrer landfricdlichcn Freiheit zu > ^besonders des Bräckers Weib und Kindern alles zu gestatten, was der freie Zug, das natür>mütterliche Recht, auch alle Billigkeit erfordere, aus Cousideration und zu Ehren der cidgcnösiisch^^und gemäß vorläufiger Zusage des Laudcshofmcisters. Ans Mangel an gehöriger 2»!^»^"die Berichte über Anbahnung eines nähern Verständnisses mit dem Markgrafen von Baden-T»»den Abschied genommen. I». In Betreff des kurpfälzischcn Anleihcnö will Bern bis nackdes zwischen Genf und Savopcu obwaltenden Streits zuwarten; Zürich, Basel, SchaffhauscuSt. Gallen wären bereit, ihren Antheil zu erlegen, l. In verschiedenen Zusammenkünfte»

Baron von Grcißh und dem Ritter Mallet wurde Verabredung getroffen, welche Präeautionsp»Abordnung einer Gesandtschaft Genfs nach Turin zu beobachten seien. Eö sollte nämlich t>^Gesandten für die Hin- und Herreise auf dem Wege dahin genügende Sicherheit gewährleistet,Herzog Audienz ertheilt, indessen dabei nur des Mißvergnügens über den wegen der streitige»Corsingc entstandenen Zwist und des Wunsches, denselben durch Commissaricn auf Grundlagetrags von St. Julien beizulegen, gedacht und dem Herzoge neben Versicherung gebührenderBereitwilligkeit, gute Nachbarschaft zu halten bezeugt, der eidgenössischen Stände aber nicht erwählvon Seite Savohcnö aber sollen zugleich die Truppen zurükgezogen, zur Untersuchung der S^e ^weilt Anstalt getroffen, auch den von der Genfer Gesandtschaft vorzulegenden Kopien ihrer Or>g'^ ^,iGlauben beigemessen werden. Die savohischen Gesandten übernahmen es, diesen Präcautionsp»'' ^Zustimmung des Hofs von Turin auszuwirken; diejenigen der evangelischen Städte, sie derbeliebt zu machen, was durch ein dieselben beleuchtendes Schreiben vom 30. Juni (a. Kal.) ^zwar u. a. mit der Bemerkung, daß eine begleitende Abordnung der evangelischen Städte leihstscr'sche Gesandtschaft in einer untergeordneten Stellung erscheinen lassen oder die Meinung erzeugt