März 1667. 707
iösische^ ^'uigteu sich die Gesandten von Zürich, Bern und Genf, durch eine» Ausschuß dein fran-»nd ^'denten MouSlier anzuzeigen, welchen Verlauf die gcnfersche Angelegenheit genommen habe,""d dci kommen könne, von den im Vertrage von 1579 zwischen Genf und Frankreich
d»„ " ^undesvertrag mit Frankreich enthaltenen Bestimmungen zum Schuze der Stadt Genf Anwcn-bereits"''"^"' Resident erwiderte, daß der König durch seinen Gesandten in Turin dem HerzogeWi gütliche Erörterung habe empfehlen lassen, er selbst auch, wenn Gefahr eintreten sollte, bereit-et n verwenden werde, k». Auf die Frage, wie cS in Bezug auf die von Zürich, Basel undder ^ ^^tcte und von dem Residenten auf lczter Tagsaznng vcrdcutcte Bezahlung stehe, äußerteHol Zürich und Basel mit Bern die gemachten Offerten acccptiren, werden sie, wie die ka-Pc„sj Pcnsioit zu gewärtigen haben. Auf die Erinnerung aber, daß man nicht um eine^"d>ern um die Zinsen von den dargeliehenen Geldern sollicitire, erwiderte er, seine Proposition^u sei allgemein gewesen und habe sich sowohl auf diese Zinsen bezogen wie auf die Pension.
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Conferenz der evangelischen Städte und der Stadt Genf.
Aarau. April (lt.-19. alt. Kal.).
Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. ISS, kol. IIS.
^sandte: Dieselben wie Abschied 454.
Aiz durch eiir an die XIII Orte gerichtetes Schreiben des Herzogs von Savohen vom 13.
Atoll "Weites Schreiben desselben vom 26. März an Zürich, sowie durch die Sendung des Rittersa>» i>)' ^^mueltcn sich in Angelegenheiten der Stadt Genf die Gesandteil der evangelischen Städtede» m Aarau uild vernahmen folgenden Tages nach geschehener Begrüßung zuerst
so»d ^ Genfs, wie schmerzlich für die Stadt Genf der Inhalt jener beiden Schreiben und wie bc-die k " ^ Rükweisung ihres an den Herzog gesandten Schreibens nicht bloß für sie, sondern auch fürlei„e ""^cn Städte eine Ehrenkränkung sei; wie sie auch um so weniger jczt, nachdem der HerzogPrätendirten HohcitSrcchte vorbehalten wolle, zu einer Abordnung nach Turin sich cnt-»»d " ' vielmehr ihre Souveränität, gcstüzt auf eine seit hundert Jahren bestehende ThatsacheFriedensvertrag von 1598 zwischen Frankreich und Spanien, in den sie auch eingeschlossenich..' auf den Vertrag zu St. Julien vom Jahr 1603 und den zwischen Savohen und Bern 1617n>^ Offenen Trattat, zu behaupten entschlossen sei, jedoch, sofern ihr Schreiben vom Herzog angenom,^ Reservat wegen der HohcitSrcchte zurükgenommcn werde, gerne zum Frieden mitwirken undTerritorium des Herzogs, der Sicherheit und mehrerer Bequemlichkeit wegen aber inden g ^ ^enfs, zu veranstaltende Conferenz beschikcn und auf Grundlage deö Vertrags von St. JulienAilte ^ ^Mragen helfen und sodann eine Abordnung nach Turin senden wolle; es ergehe daher ihreihx^"^ Verbündeten Städte, in diesem Sinne auf die Gesandtschaft deö Herzogs einzuwirken und zugleich^ ^rung damit zu verbinden, daß sie der Stadt Genf zur Hilfe verpflichtet seien; endlich bitte sie, über das