August 1665. «57
kc»"^ ^ cr entweder im Lande oder auswärts ohne weitere Kosten Unterhalt finden möge;
Ai»" golinge, sollen ihm gemeinsam jährlich Uli) Gulden dargeschofscn werden. I». Der Anna
des Peter Kappclcr, wird auf ihre Klage, daß ihr zugebrachtes Vermögen in denihre ^ Mannes liege, ihr davon nichts verabfolgt werde und sie nicht im Stande sei, sich undiMi st ^ durchzudringen, ein Beitrag von 26t) Gulden gewährt, welche der Regierung von SchaffhanscnHoff/ ^ weitere Beisteuern an Wigoldingen machten Bern, St. Gallen und Appenzell
Schaffhausen wollten sich nicht darauf einlassen. Ii. Appenzell zeigt an, daß^Händen sei, es möchten die „Papisten" von Jnncrrhoden die in den äußern Rhoden gelegenendci Grimmcnstcin erweitern; bereits haben sie Steine gebrochen und nach Grimmcnstein^uf ^ wan habe zwar diese Steine weggenommen und zur Verbesserung der Straße verwendet;
Vorhaben wieder aufgenommen werden sollte, wäre der Rath der evangelischenbc»„ willkommen. ES wurde erwidert, daß der Vertrag, welcher zusichere, daß diese Klöstcrlcin^h»> ^ ^^allcn nicht wieder aufgebaut werden sollen, hinreichende Befugniß gebe, neue Bauunter-i>»x ^ verwehren, um so mehr, da das Pfaffcnhauö unter dem Vorgeben gebaut worden sei, daß' ^'wchtenhauö errichtet werde, man also Grund genug zum Mißtrauen habe, ja sogar Schleißung^ fordern berechtigt wäre; bloße Reparaturen möge man indessen des Friedens wegen gc-^ ^ach Vorlegung der von Oberst von Wattenwhl gestellten Rechnung über seine in Ange-ld ^ox nach Paris gemachte Gesandtschaftörci^e im Betrage von 2190 Franken 10 Sols^"jpruchten Gratification versprechen die Stande, die sie treffende Quote zu entrichten, in.^'stcrcSolothurn in Betreff der bnchcggbcrgischcn Streitigkeit auf den lcztcn October eine^ st»"' Longenthal zugestehen werde, n. Als auf Erinnerung der Gesandtschaft von Bern, daßAicifür die im Januar behandelte Abordnung nach Turin nicht bezahlt seien, Appenzell und^k»„ ^ Mangel an Instruktion entschuldigten, St. Gallen aber sich ans frühere ablehnende Er-^log^ wurde von den übrigen Gesandten in Erinnerung gebracht, wie 1663 in Langenthal undGesandtschaften der evangelischen und zugewandten Orte sich für eine Abordnung nach»>h unr St. Gallen verlangt habe, in Turin nicht als mitbcthciligt genannt zu werden,ste diese«, F,^cht vor dem Mißfallen des Herzogs und daraus erfolgenden Nachthcilen für»»d ^oltischx^ Kanflcutc und des Herzogs Gläubiger hergcflossenen Grunde allerdings auch St. Gallen>»o^ die zugcwaildtcn Orte nicht genannt, ihnen auch die Korrespondenzen nicht mitgcthcilt^ile» lcztere Umstand sie aber nicht berechtige, sich des Beitrags an die Kosten zu cnt-/ ^ühlhausen seinen Anthcil wirklich bezahlt habe, und auch von den andern Ständen Bezahlung
">erden dürfe.
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