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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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632
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«32 Juli 1664.

Gnade der Strenge vorzuziehen. Ebenso erschienen der Schultheiß, der Kleine und der Große Rathein Ausschuß der Bürgerschaft von Frauenfeld, ferner der Gcrichtsherr Zollikofer von Altcnklingc" <neue und der alte Landvogt, der Stadt St. gallische Obcrvogt von Bürgten, die Ausschüsse der acht i.^gauischen Quartiere, alle um Nachsicht und Gnade für die Angeklagten bittend. Hierauf wurde auch "neben einigeil im Proccsse begriffenen Mitschuldigen Landrichter Bögeli berufen und verhört, und üz ^gestattet, seine Nichtschuld durch Kundschaften zu erweisen. Am Donnerstage (24. Juli), als >"""dem Urthcile vorzufahren Willens war, erschienen viele Bauern aus dem Zürcher Gebiet, thcils mit Ee>wehren, theilö mit Oberwchrcn, in und um Frauenfcld und sogar auf dem Rathhause, was die katischen Gesandten vcranlaßte, gegen die Zürcher Gesandten ihr Befremden auszudrüken und das Vcge^zu stellen, daß ste für Entfernung dieser Leute sorgen, worauf die Zürcher Gesandten versicherten,Vorwifscn davon gehabt zu haben, mit den Leuten das Beste reden zu wollen, jedoch nicht im S a

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sönlich nach Zürich reisen und die erforderlichen Maßnahmen auswirken zu können. Dicß wurde Z ^

zu sein, gegen ausbrechende Gcwaltthätigkcit Gewähr zu geben, daher sie um Aufschub bitten.

standen. Bei ihrer Rükkunft berichteten die Zürcher Gesandten, daß ihre Regierung den Vögte" bel'^^habe, die Unterthancn dahin zu vermögen, daß sie bei Hause bleiben: doch seien nicht bloß diethanen von Zürich, sondern auch diejenigen von Bern und Schaffhausen voll Mitleids gegen "fangenen und der Meinung, daß ihnen, wenn sie hingerichtet werden sollten, ungütlich geschehe ^man, wenn die Execution wirklich vollzogen werden sollte, ihrethalben nicht ganz sicher sei; ^werde Zürich die Judikatur mit den andern Ständen gemeinschaftlich handhaben, bitte nur,

Blut zu schonen und auf andere Mittel zu denke». In Erwägung, daß die GesandtschaftSicherheit verbürgen könne, ihre Hände hicmit gebunden seien, die eigene Instruction aber auchGnade Vollmacht gebe, finden nun die katholischen Stände gut, ihre Regierungen über den Stand ^

unterrichten und einstweilen nur den Beschluß fassen zu sollen, daß den beschädigten Soldaten d>e

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und der Arztlohn und dazu jedem noch 12 Gulden Wcgstcuer, auch die durch diese Eonfcrenz vcr>" .Unkosten der Gesandtschaften von den Kirchgenosscn zu Wigoldingcn bezahlt und zwar in Franc"' ^legt und zugleich zu Vermeidung ungleicher Reden die Ausschüsse der acht Quartiere vorbeich"^'über die Intention der Ständegesaudtcn berichtet werden sollen, was denn auch am folgenden ^zogen wurde. Belangend den erlittenen Schaden des Hauptmanns Flcckenstcin, so soll dicßfatldlcdigung des Haupthandcls die Gebühr verschafft werden. Die Proceßacten sind jedem Ortemitzutheilcn. Zürich ersucht die katholischen Orte freundschaftlich, mit Hinsicht auf^dic drohendegefahr und zu Erhaltung der Ruhe im Vatcrlandc, den unglüklichcn Wigoldingcr Handel den e> . ^fischen Regierungen zu großen Gnaden zu empfehlen; dasselbe bittet eine Gesandtschaft der ^Gallen. I». Domdckan Papnö mit seinem Sccretär Bächtlin legt im Namen des DomcapitclS von ^ ^Beschwerde ein über die Bauern, welche seit einiger Zeit durch schlechte Beweise und z"'" ystvon Hörensagen her ihre Güter zchntenfrei zu machen versuchen, und bittet um Bestätigung dcdwehr solcher Bcnachthciligung entworfenen Projekts. ES soll auf der Jahrrcchnung in Badens ^eingetreten werden. <». Die geistlichen und weltlichen Gerichtsherren des Thurgaus bcwillko"»«^^ ^einen Ausschuß die Gesandtschaften, bezeugen ihre Untcrthänigkeit und bitten die regierende"