Juli 1664, k!41
p. Art. 180. Zölle, Handel ». Verkehr. ». Art. 207. Kirchliches n. GlaubenSsachen.
«I- „ 87. Rechts- u. Gerichtssachen. v. „ 39. Schreib- und Siegelrccht.r. „ 55 Obrigkeitliche Lehen -c. „ 208. Kirchliches u. Glanbenssachen.
«. „ 50. Obrigkeitliche Lehen sc. »- „ 116. Leibeigenschaft und Fall,t „ 88. Rechts- u. Gerichtssachen. „ 194. Rheinwuhre.
I. Art. 211. Märkte. »». Art. 81. Judicatnr- u. Competenzanst.
t'k. Art. 53. Lehcnsachcn. Art. 196. Gotteshäuser.
«« „ 206. Locales.
>»>«. Art. 308. Verschiedenes.
Conferenz der im Thurgau regierenden VII Orte.
Frauenfeld. BMiA, 17. Juli.
Staatsarchiv Lncern. Allg. Äbsch. Bd. I^IV, fol. 199.
Joh Zürich. Johann Konrad Grcbel, Statthalter; Konrad Wcrdmüller, Sckclmeister;
H'ijel, Stadtschrei her. Luecrn. Eustach Sonncnberg, Kornhcrr; Joseph Amrhhn, alt-^Anton Püntiner, Landammann; Andreas Plantzer, alt-Landaininann. Schwyz.^^)bcrg, Landammann; Joh. Rudojph Rcding, alt-Statthaltcr. Untcrwaldcn. Wolfgang' ^t-Lcn,dvg^ Obwaldcn; Franz Stullz, alt-Landammann, und HanS Jakob Leu, dcö Raths, vonZug. Karl Brandenberg, StattlMer; Joh. Jakob Andcrmatt, alt-Ammann; HanS Jakob^ekelmcistcr. GlaruS. Fridolin Marti, Landammann; Joh. Kaspar Schmid, Statthalter.^ ' Nachdem die Gesandten der katholischen Orte und katholisch Glaruö am Abende des 16. Juli,de,» Zürich am 17. Juli früh in Frauenfeld angelangt waren, und man sich gleichen Tags auf
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. Clause zum Gruße versammelt hatte, wollten die crstcrn bei der Sizung des folgenden Tags die
Wigoldiugcr Handels verlesen lassen und dann die mündliche Relation des abtretendenhkjh ""bören; Zürich aber und evangelisch GlaruS, in der Meinung, daß die Sache schwer sei und^>rcri, berühre, trugen auf Ernennung eines Ausschusses an, welcher neben dem Landvogt »och
^ ^ vielleicht in milderem Lichte darstellenden Bericht einholen könne. Nach getroffener""3 wurden dann am folgenden Tage die, welche bereits den Bericht gegeben hatten, nebst dreidie ^rljchfu Männern, die sich in der Kirche zu Lippcrswyl befunden, vorgefordert und verhört, dannsich, ^ ^^^ngencu vorgeführt und ihre Aussagen und Verantwortungen verlesen. Entgegen der An-sah,^ , ^^üschcn Stände, daß man schon am folgenden Montage (21. Juli) mit der Exemtion vor-^sscu ^^üangteu die Gesandten Zürichs, daß Vcrschub bis zum Mittwoch bewilligt werde, um unter-Zürcher Regierung Instruktion einholen zu können. Als diese eingelangt war und der^Üsch^^"^ wurde, die Angeklagten mit der Leib- und Lcbcnsstrafc zu verschonen, verlangten die ka-uochmaligc Verlesung der Proecßactcn, Erdaucrung darüber bis zum folgenden Tag undAbstimmung. Nun aber laugte ein Schreiben der Stadt Schaffhausen ein mit der Bitte, die