«18 März 1664.
gefallen ließe. Uebrigens ist man entschlossen, in solchen Dingen Ordnung zu machen und derZürich nur die altüblichen Gewohnheiten einzuräumen, v. Laut Vortrag des Schultheißen Gottrau wein zwölf bis dreizehn Jahre alter Knabe Hartmann, Sohn des Andreas Hermann, Bürgers vonder früher nach Frciburg gebracht worden und zur katholischen Religion übergetreten war, durch einen Bevmächtigtcn seines Vaters zurükgcfordcrt, und als er dem Boten zu folgen weigerte, von David Win ein Gehölze bei Frciburg verlokt und zu Pferde gewaltsam nach Bern entführt; dadurch sahsich verursacht, den Fruting auf den 27. laufenden Monats rechtlich vorzuladen; Bern nahm zwar >Vorladung stattzugeben keinen Anstand, hielt aber das Recht des Vaters über die unmündigen K>"der Forderung Freiburgs um Zurükstellung des Knaben entgegen, sowie den Einwurf, daß dem K»awas er reden solle, in den Mund gegeben worden sei; nun habe Frciburg, die Gelegenheit der Conssbcnuzcud, die Rcchtövcrhandlung eingestellt, um von den mitverbündcten katholischen Orten zu en"was nach ihrer Ansicht zu thun sei, auch sie zu bitten, daß sie den Fruting, wenn er in Lucern, ^Mellingen, Rappcrswhl u. s. w. sich betreten lasse, gefänglich nach Frciburg einliefern möchten.zugleich die zwischen Frciburg und Bern hierüber gewechselte Korrespondenz zur Einsicht vorgelegt w ^billigte die Confcrcnz die von Frciburg gegen jene Gewaltthätigkcit ergriffene Maßnahme, verh> ^Festuthmung Frutings, ricth zu einer Abordnung nach Bern. «I. Der päpstlichen Heiligkeit wird zu ^mit dem König von Frankreich geschlossenen Frieden schriftlich congratulirt. «. Auch der ehemalige ^Caraffa wird zu der erlangten Cardinalswürde bcglükwünscht. k. Der fürstlich St. gallische 6m ^meldet, daß die Stifte Murbach und Lüdcrs einen St. gallischen Convcntualen zum Administrut^^Prälaten gewählt haben, der römische Hof aber mit der Confirmation Schwierigkeiten mache, und ^zu Ehren der bencdictinischcn Kongregation und der Stift und des Prälaten von St. Gallen ^Fürschrcibcn an den Papst. Dem Gesuche wird entsprochen. In Abstand der Gesandsichu ^Schwhz wird von Luccrn der Entschluß ausgesprochen, mit allem Ernste Satisfaction für die sWlumnie zu fordern, welche über seine Gesandtschast auf der im verflossenen Januar versammeltenTagsazung in Betreff der Kappclcr'schcn Kinder von einigen Angehörigen des Standes Schwhz ^thnrm ausgegossen worden sei; daö glimpfliche Schreiben von Schwhz vom 24. dicß genüge n> ^wird gefunden, die Sache müsse, da keine Standeögesandtschaft verschont geblieben, sondernläumdung allgemein gehalten sei, nach eidgenössischem Herkommen berechtigt werden, weßwcgenmann Schorns zu Bcnamsung eines Tages noch vor der heiligen Zeit zu solcher Rechtfertigungfordert und um Notificirung der Calumniantcu und zu Aufnahme der Kundschaften auf nächsDonnerstag angegangen werden soll. Mit Mehrheit wird ferner erachtet, daß bei derVerhandlung jedes Ort durch einen Abgeordneten vertreten sein soll. Die weitere Einleitungfahrens bleibt Luccrn überlassen. I». Das auf das Schreiben vom 1l. Februar nach Schluß dcr^eingelangte, vom 15. März datirtc, päpstliche Breve wird dem Abschied beigelegt. ES enthält >lichen Dankbezeugungen gegen die katholischen Orte für ihren Eifer und guten Willen gegen»päpstlichen Stuhl.
>« Der lezte Saz au« der Beilage des Schwyzer Exemplar«.