September 1663. ' 593
»VÄ.
Cvnferenz der evangelischen Orte und Zugewandten.
Langenthal. vor dem 2». September.
Ka»to»«archiv Schaffhause».
Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Oberst Thomas Wcrdmüllcr, Sckclmcister;^>rad Werdmüller, des Raths; Johann Kaspar Hirzel, Stadtschrcibcr. Ber n. Anton von Grafcnricd,^ ^ weiß; Joh Jakob Bücher, Vcnncr. GlaruS. Joh. Heinrich Elmer, Landammann. Basel. Benedict^^^""ttmeistcr; Joh. Rudolph Burkhard, Stadtschrcibcr. Schaphausen. Leonhard Mcher^Johannes Mäder, beide Bürgermeister. Appenzell A.-Rh. Johannes Rcchstcincr, Landammann.nie a ^ ^ E> a l l cn. Georg Zwicker, Sckclmcister. M ühlhausc n. Hans Kaspar Dollfuß, Sekcl-Adam Heinrich Petri, Stadtschrcibcr. Biel. NiklauS Whttcnbach, Bürgermeister; AbrahamStadtschreiber.
den, ' Erzählung des verdrießlichen Kappelcr'schcn Geschäfts legte Zürich das Schreiben der V Orte^^tember n. Kal. vor und deducirtc die Unbilligkeit seines Inhaltes: DaS zu Fraucnfelddas blrtheil habe nämlich alle Zinsen der haushälterischen Frau dem auSgchausctcn Manne zugeeignet,hasst ähnlichen Verhältnissen bei katholischen Eheleuten nicht geschehen wäre, sei also parteiisch undund für Zürich und Glarus, welche mit Bitten cingckommcn waren, verlczcnd; das Verfahrenbon GcbcnSdorf und Bürgermeister HauSmann und gegen einen znrchcrschen Färber von"iiht uüt dem Verfahren gegen den Kappclcr und gegen etliche Papisten im Thurgau, lasse
^>en auf welcher Seite mehr Härte oder Milde geübt werde; in Bezug auf die beiden Müller
frorst ^ ^"ubten der V Orte nicht wohl berichtet, indem sie nie gegen das badischc ConfirmationSurthcilThür ^ ^^n, sondern nur der Fahrnisse halben; weit entfernt von Anmaßung absoluter Herrschaft im^beitc" Zürich den Landvogt nur in Sachen inhibirt, welche zwischen den regierenden Orten im^ Kapveler'sche Streitigkeit keineswegs rein civil sei, ergebe sich ja aus der Weigc-zn ^ ^u ihrem Manne zurükzukchrcn, und aus der Drohung, die Kinder zur RcligionSändcrung»>irtt. gemeinem Rechte habe der Kappclcr durch sein liederliches Leben sein Vaterrecht vcr-
^'u ganzen Verfahren sei klar, daß alles darauf berechnet gewesen sei, das Recht der Mehrheitbuchen; daher habe man der Bitte von Zürich und Glarus um einen kleinen Aufschub keine^d>a>,^ '^^ücn, hätte man es aber auch nicht verargen sollen, daß bei der Zurükbringung der Kinder^uze ^ Stadt bereit gehalten habe, um nöthigcufalls zu intcrveniren und die Verträge zumd^d fcst,^ ^^^^llcn in Anspruch zu nehmen; denn an dem Friedensschlüsse und den Verträgen werde^Ue s, ferner dagegen gehandelt werde sei Zürich veranlaßt, die evangelischen Orte um
d ^ bitten. In Erdaucrung dieser Vorstellungen äußerten die nnintcrcssirtcn Orte zuerst die^gehe Solothilrn mit dcu Gesandten der V. Orte darüber conferircn und, wenn dieses nicht
^>eßl"ff" FrciburgS und SolothurnS in'S Mittel treten sollte. (Nachher in Solothnrn fand mandaß die unparteiischen Orte allein gütliche Mittel zu einem Vergleiche suchen sollen.)
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