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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
Seite
588
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588Thurgau.

Rheiuthal.

SargansBaden.

Freiämter,Mainthal.Bellenz zc.

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Juli i663.

Mai» sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelegcnheiten:

Art. 662. Personelles. v. Art.

13t. Rechts- und Gerichtssachen. 298. Leibeigenschaft und Fall.

Art. 53. Obrigkeitliche Güter.

84. Rechts- und Gerichtssache».

Art. 235. LocaleS.

Art. 343. Kirchl. u. Glaubenss. 153. Leibeigenschaft nnd Fall. 149. Schuld- u. Forderungssachen. 210. Geleit.

Art. 7. Beamte.

Art. 214. Rechts- u. Gerichtssacheu.

Art. 417.

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Art.

299. Leibeigenschaft und Fa^-330. Polizeiliches.

602. Stifte und Klöster.

264. Kirchl. u. Glaubenss.192. Märchen. .

Art. 193. Rheinwuhre.

Art. 168. Abzug. 344. Kirchl. u. Glaubenss. 345. Kirchl. u. Glaubenss. 346. Kirchl. u. Glaubenss.

Art. 171. Kriegswesen.

Art. 241. Gränzstreitigkeiten.

S8«

Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Tagsazung zuBaden, im Juli

Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 157, kol. 274.

Gesandte von Zürich, Bern, evangelisch Glarus, Basel, Schaffhausen, Appenzell A.-Rh>,

Gallen s. Absch. 379. ,

Da die piemontesischen Thalleute in offenem Bruche mit ihrem Fürsten stehen sollen, die ^lung der Evangelischen in der Vogtei Gez laut Bericht eines Edelmanns Rath und Hilfe verlang- ^die Apologie der Thallcute über die von dem Collateral Perroguin dem Herrn von Bonstettcn^^übergebene Schrift die Theilnahme in Anspruch nimmt, fällt in Bcrathung, ob mau darüber >glaubensverwandten evangelischen Fürsten conferiren und beantragen soll, bei dem Könige von ^mit einer Jntercession einzukommen. In der Meinung aber, daß der Abschluß des Bundesvertu! ^Frankreich noch besser geeignet wäre, bei dem Könige Zugang zu finden, und zudem die gewiins^ ^Wirkung der evangelischen Fürsten nicht sicher sei, beschränkt man sich darauf, in Beziehung aus ^Unterhaltung der Prädicanten und ihres Agenten bei Hofe eine Beisteuer zu leisten, und säffast ^seinerseits U)l)9 Münzgulden vor; Andere nehmen es all rokoronllum Bezüglich der Thallcute fi" ^für einmal eine Geldunterstüzung ebenfalls für das zweckmäßigste; dabei kam auch eineden Herzog und ein Schreiben an den König von Frankreich zur Sprache. I». Bei diesem ?luladie Gesandten von Basel und Schaffhausen vorgebracht, es sei ihrer Obern Meinung, daß d>eStädte bei den Unkosten in dergleichen Angelegenheiten nur für eines der Vorortesollten. Zürich und Bern schüzen aber die vielen Ausgaben vor, die sie in ihrer vorörtlichcuzu machen haben. «. An den Abt von St. Gallen wird von Zürich, Glarus und Appenzell, »u