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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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September 1662.

»«S.

Conferenz der V katholischen Orte.

Lueern. 1««2, 2S. September.

Staatsarchiv Lucer». illlg. Absch. Bd. I-Il, toi. 170.

Gesandte: Lucern. Heinrich Fleckenstein, Schultheiß; Christoph Pfhffer, Stadtvcnner, ^Hartmann, Statthalter; Alphons Sonncnberg, Bauherr. U r i. Karl Emanucl Beßler, Landam»>a^Joh. Franz Jmbof, alt-Landammaun. S ch w h z. Michael Schorns, Landammann; Kaspar Abyerst-Landammanu. Unterwalden. Marquard Jmfcld, Landammann von Obwaldcn; Joh. Franz ^Landammann von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Statthalter; Wilhelm Heinrich,

tt. Zur Beantwortung des von der unkatholischen Conferenz zu Aarau in Bezug auf diestrcitigkciten von Glarus eingelangten Schreibens einberufen vernahmen die Gesandtschaften der ^ -im Weitcrn den vom Landschrciber des Rheinthalö eingegangenen Bericht über den von Zürich ^des Landvogtö Zwicki erhaltenen Befehl und die vom Landschrciber und Untervogt zu Baden a»Privatperson einbcrichtctcn Avisen. Hierauf beauftragten sie den Landschrciber im Rhcinthal, lautAnweisung, bezüglich des neuen Landvogts die Befehle der Mehrheit der Orte zu beobachten. 2" ^auf die Hauptsache, das Schreiben aus Aarau, erschien es wegen der in Frage kommenden Pa"

Säze bedenklich, die Streitsache von Glarus an die sämmtlichcn eidgenössischen Stände übergehen zuzog man es daher vor, auf jenes Schreiben zu antworten: Die V Orte sehen es nur darauf ab,

Verträge festzuhalten und ihnen Geltung zu verschaffen, und verlangen von Glarus nur dieErklärung, ob man dem einfachen Sinne derselben entsprechen wolle, hoffen auch, daß Zürich ^nichts anderes suchen, gewärtigen daher derselben nähere Erklärung. I». Wenn laut der vonrührenden Avisen unter dem Vorwande, Kriegsvolk nach Genf zu senden, etwas ungutes beabsicht'ö^^,müßten Baden und Mellingen verwahrt, soll daher im Stillen dazu Vorsorge getroffen und de» ^ ^den Amtleuten die nöthige Aufmerksamkeit empfohlen werden, das Weitere den Obern überlasse"

Laut einer von Zürich au Lueern gerichteten Anzeige kündigt der französische Gesandte an, daß erzahlung einer Pension, ohne Bedingung, bereit sei. «I. Da verlautet, Graf Casati werde »ächl ^langen und eine Pensionszahlung mitbringen, wird die Sendung nach Spanien bis in den e ^ ^schoben, unterdessen aber doch die Instruction so vorbereitet, daß die Sendung vor Ende des Jahres ^haben könnte, falls die zu erwartenden Satisfaclionen nicht befriedigten. «?. (S. u. Thurganl-seit der lczteu Bundeöcrneucrung mit Savohcn die beiden Studentenpläze von jedem Orteblieben sind, wird für gut befunden, diesfalls an den Herzog zu schreiben, damit Remcdurx. Ein eilender Läufcröbotc brachte am Tage nach der Konferenz von evangelisch Glarus die . ' ^daß man sich wegen beider Punkte willfährig erzeige, was zur Nachricht in den Abschied genommen

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenhciten:

Thnrgau. . «. Art. 575. Stifte und Klöster.