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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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533
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Juli 1661. ^

Organs). (S, u. Thurgau). ^ (S. u. Sargans). ) u. «. («- u- Rbentthal). »».^(S. u.^urgau). (S. u. deutsche gem. Vogt, übcrh.). er. «S. (S. u. Thurgau). » ^

(S. u. Thurgau). Iii». Glaruö trägt vor. wie in früherer Zeit zw., ) ^

freier Abzug beobachtet, im Verfolg aber eine Abänderung getroffen und nun,einebeuten eine weit größere Summe, a.ö die Abzüge betrage., möchten, in Arrest gelegt worden se.

"essen "^ersuche auch zu keinem Ergebnisse geführt haben, daher Rath und Hilfe bei den Miteidge-"'cht werde. Schwhz will wegen Mangel an Instruction um so weniger eintreten, da die Sache

F.ei'^ ^)öre. zzxidx werden gemahnt, sich gütlich zu vertragen, ll. (S. u. Baden), ik.lt.» (S.Frei; ü» (S. u. Baden). «»»». (S. u. Frciämtcr). i»i». (S. u. Sargans), «a. (S. u.

^er). ^ ^ ^ Thurgau).

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

Zürich beigestimmt hat, daß die von Glarus ernannten Landvögte, sofern die ihnen gesezte^isticl ^ abgeschafft werde, nicht mehr zugelassen werden sollen, hicmit nur noch drei un-

Punkte übrig geblieben sind, wurde bei dem Schlüsse der Tagsazung auf Begehren des Statt--so Confcrenz gehalten und lezterer ermuntert, als ein Landcshaupt die gänzliche Einigung

^be„ fördern, da sonst die Landvögtc von Glarus ausgestellt würden, — was zu thun von dem-

^'gesagt wurde. Frciburg und Solothurn theilen mit, daß, wie verlaute, Wallis Bc-hew.» die BundeScrncucrung vorzunehmen, ohne daß vorher unter den V Orten die Einigkeit

s^tci > erinnern zugleich, wie nachthcilig jene Mißhclligkcit gegenüber der Eintracht der Gegen-

">.d ' ^vterdesscn auch Solothurn durch die von Bern gelegten Arreste geschädigt werde. Da Uri"»ch ' ^wohl ohne dießfällige Instruction, sich zu endlicher Ausgleichung geneigt zeigten, wurde<t. Austritte der 6. August zu einer für diesen Zwek bestimmten Konferenz in Luccrn angesezt.^ben ' als Abgeordneter des Bischofs von Basel, um der Bundeserneuerung Folge zu

sieben mit dem Bischof verbündeten Orten an den Zuzug, den der Bischof der" ^^rn in den lcztcn KricgSläufcn mit Reitern und Fußvolk geleistet und wie er dadurch seine^ Treue erzeigt habe, versichert auch, daß der Bischof bei dem Inhalte des Bundes und

^i>wx^ bleiben werde, und ersucht die Stände um die Reciprocität. Obwohl mehrere Stände, in">»k' ^ der mit dem früher.. Bischöfe (von Schönau) beschworene Bund nicht dahin stylisirt

^""b " Rcccß einzugehen Anstand nehmen, wurde dennoch dem Begehren stattgegeben und der^ hinter ihm liegenden Originale jenes Rcecsses den andern Ständen abschrift-

^ ^ machen, im. Da Solothurn anzeigt, daß ihm von Bern wegen des BucheggbcrgcS

^>de.n Zugekommen sei, wird ihm gerathcn, diese Protestatio., einfach mit einem Schreiben zu

welchem es sich auf den Posseß berufe, ohne rechtlicher oder gütlicher Handlung zu gedenken,bei /' Baden). Oberst S. H. Crivclli entschuldigt im Auftrage des Grafen Franz Casati

^ ^^"ien verbündeten Orten schriftlich die Abwesenheit des leztern und das lange Ausbleiben""b verheißt, unter Anerbictung aller für die verbündeten Stände erwünschten Freundschaft

b'ese baldige Eintreffen der nöthigcn Baarschaften. ES wird ihm erwidert, daß man besonders

^'Hungen gerne vernommen habe; wenn sie aber nicht bald in Erfüllung gehen, werde man