532 Juli 1661.
König, sowie an de la Barde, Briennc und Lionnc schriftlich das Vergnügen :c. bezeugt, und die ^stellung der Briefe dem im Hofwescn erfahrenen Oberst Lochmanu aufgetragen. «. Da von denhcißcncn österreichischen Erbcinungögcldcrn weder in Baarschaft noch in Salz etwas erfolgt ist, wndMahnschreiben nach Innsbruck abgehen zu lassen beschlossen. «K. Der Bischof von Basel bezeugt du^seinen Rath Karl von Ligcrtz seinen Dank für die in der Angelegenheit des leztern mit vr.
Bassant bei dem Kaiser gemachten erfolgreichen Verwendung, zu Folge welcher wirklich die ZiehungAppellation von Neuenstadt nach Speyer inhibirt, die Inhibition jedoch in Speyer durch Bassant w>rükstcllig gemacht worden sei. Indem man das verlangte Zcuguiß, daß Ncuenstadt innerhalb deS ezinneidgenössischen Bezirks liege, zwar neuerdings bewilligt, wird dem Bischof zugleich gütliche Transac^empfohlen, r. Auf Anregung Appcnzclls ist dem Herzog von Oesterreich zu schreiben, daß d>c ^Appenzell am Rheine von den dortigen Zöllnern mehr belastet werden, als der Vertrag von 1654 M ^und Remedur zu verlangen, k. Der Antrag, daß die durch Rauben und Stehlen lästig gewordenen Z'iss' ^und Heiden mit vereinigten Kräften aus dem Lande getrieben und die mit falschen Briefen und Siegel" "Lande herumfahrenden fremden Bettler und Steuersammler verwiesen werden sollten, wird den Reg>^"'^heimgebracht. K. Rudolph Maler, Wirth in Ober-Hittuau, bittet um Schild und Fenster. In den Abss)'I». (S. u. Luggaruö). l. Dem Gesuche Uri's, daß der Universität Frciburg im Brcisgau, welche g^.Verwendung ihrer von der Regierung von Frciburg der Familie Roll als Faustpfand übergcbenen, ^die St. blafischcn Gefälle gestellten Pfandbriefe protestirt, von Seite der Eidgenossenschaft ein krät"^Jnterccssionsschreiben zugesandt werde, wird entsprochen. Ii. (S. u. Luggarus). I. (S. u. Bade")- ^Bei Empfang der durch den Secrctär Boisson übergcbenen Erbeinungögelder der Freigrafschaft Bwö'wird versprochen, bei der Bundcsbeschwörung mit Frankreich sich für die Neutralität derselben zu verwc"i». (S. u. Thurgau). «. Auf Erinnerung Luccrnö und der andern katholischen Orte, daß vor »Jahren wegen der bei Erwählung der Landvögte in GlarnS gewöhnlichen großen Wahlauflage Bc >- ^getragen worden sei, den Landvogt Elmcr in die Frciämter zu bestätigen, nun aber bei derLandvögte nach Baden und in das Rheinthal abermals große Auflagen gemacht worden seien, vcrp ^die Gesandten von Glaruö, daß das eidgenössische Mahnungsschrcibcn bereits einen guten Eindrukhabe, ein nochmaliges Schreiben noch bessern Erfolg haben möchte und ihnen selbst erwünscht sei,Landvogt Blumer nur mit einem halben Gulden auf jeden Landmann und mit 26V Gulden >" ^Landessckcl belegt worden, auch in Baden schon aufgezogen sei. Beschluß: Bei Blumcr wolle man ^sich beruhen lassen, dagegen sei die Beeidigung des in das Rheinthal bestimmten Landvogts ^folgenden Jahre aufzuschieben und dem Stande Glaruö die Erklärung zuzustellen, daß, wenn jenenicht abgeschafft und auf die Bezahlung der 266 Gulden, wie in andern Orten, beschränkt werde, ^Glarner Landvögte mehr werden angenommen werden. Zugleich wird der Beschluß erneuert, da> ^LandvHgtc ihre Rechnungen mit Anfang der Jahrrcchnungötagsazungcn nach Baden einsenden solle"- ^(S. u. Thurgau). q—t. (S. u. Sargans). ,i. Auf wiederholtes Ansuchen der StadtAushändigung der dem Stcinmez Andreas Schmid zugehörigen 466 Gulden antworten die katho >Orte, daß dieses Geld bereits, und zwar laut Recht und Gesez, zu Händen der obrigkeitlichenbezogen sei, daher nicht zurükgestcllt werde. Glarus will die Frage, ob der dahin abgegebene ^zurük zu geben sei, heimbringen; Zürich ist für seinen Antheil zur Rükerstattung bereitwillig.