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werden *), während die von Nrsern in diesem Falle den Landlcutcn von Uri gleich zu halten sind-dem die Gesandten voir Schwhz dieses als bekannt annehmen, bitten sie nur, Vorsehung zu thun,nicht etwa unter dem Namen solcher aus Urscrcn andere, wie jüngst einer von Livinen, durchkomme"'
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn'
Thurgau. Ii Art. 566. Stifte und Klöster.
Luggarus. »I- Art. 134. Zollsachen.
Bellenz ?c. n Art. 354—357.
»St
Conferenz der Kriegsräthe der V katholischen Orte.
Küßnacht. 7. März.
Landesarchiv Tchwv».
Gesandte: Lucern. Major Alphons Sonncnberg, Bauherr, und HanS Thüring Göldli, ^des Innern Raths. Uri. Joh. Franz Jmhof, Landammann; (K. Em.) Beßler, Statthalter. Sch^Kaspar Abpbcrg, Landammann; Wolf Dietrich Reding, Pannerhcrr. Unterwalde n. (Jakob)Landammann, und Johann Jmfcld, Landeshauptmann, von Obwaldcn; Bartholoms Odermatt, t"'ammann von Nidwalden. Zug. Hauptmann Karl Brandenberg, Statthalter; Fähnrich Oswaldberg, des Raths. „
n. Bei Herrn de la Barde soll um die gemeinsamen Ansprachen und um Leistung der Ot"sollicitirt und sollen auch die Briefe an den eidgenössischen General gesandt werden. I», Auf dieLuccrn ö, daß man, weil die cnnctbirgischcn Vogtcicn meinen, bei einem Kriege zwischen den katheund protcstircnden Orten den katholischen Hilfe zu thun nicht schuldig zu sein, die katholische"um ihre Stimme ersuchen sollte, berichtet Statthalter Beßler: bei dem lcztcn Aufstände, als die katho > ^Orte durch ihn ihre Stimmen nach LauiS schiktcn, haben die Unterthanen ihre Hilfsverpflichtung ^anerkennen wollen und habe er in seiner Kommission fast die Haut verloren, so daß er Verstärkung der ^kcitlichcn Gewalt und Beschränkung der VolkSgewalt nöthig erachte. Man findet daher angemessen,Landvogt darüber zu schreiben. «. Ein Schreiben von Solothurn an Luccrn handelt von der WAarburg, von der Reise nach Rom und von dem Bundeöschwur mit Wallis. In Bezug auf dieAarburg fand man, daß man dieselbe nicht aufkommen lassen dürfe, und wenn man sie auf anderenicht verwehren könne, zu den Waffen greifen, daher eine allgemeine katholische Conferenz zur Beratdarüber veranstalten, jedes Ort über die Stärke seiner Mannschaft anfragen, sich mit Salzvorräthcusehen und die Klöster zu Gctraidclicferungen auffordern, zu solchem Zwekc den Landvögten imund Baden und dem Landschrcibcr Zurlauben schreiben, bei erfolgender Ruptur offensive verfahr" ^den Kricgöräthen und Commandanten unbeschränkte Vollmachten geben, 15i) Mann nach Baden
*) Diese AnSdruksweise bezieht sich auf den Unterschied der Schisffahrtötaxc für Einheimische und Fremde.