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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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522 Februar 1661.

Michael Schorns, Landeshauptmann, Nntcrwaldcn. Jakob Wirz, Landammann, von Obwaldc^Bartholomä Odermatt, Landammann, von Nidwaldcn. Zug, Karl Brandenberg, Statthalter; 3"Znmbach, des Raths.*)

Erstattung des eidgenössischen Grußes. ». (S. u. Sargans). I». Ungeachtet Bedenkenwurden, im sechsten Jahre nach geschehener Wahl noch eine Gratulationsgcsandtschaft an den Papst ^zuordnen, überwog doch die Ansicht, allen katholischen Ständen die Beschikung einer solchen Abord»»zu belieben und die Instructionen für dieselbe zusammentragen zu lassen, wovon Freiburg, Solot? ^Glaruö und Appenzell Kcnntniß gegeben wird. e. Da die abgesandten Einladungsschreiben den Landrvon Wallis nicht mehr erreicht haben, die Bundeöangelcgenheit mit Wallis aber vor der nächstenTagsazung und vor dem Eintreten über den Streit mit Zürich und Bern in Ordnung gebracht werdenauch der katholische (obere) Bund von Bünden an einer Konferenz der sämmtlichen katholischen OUr ^zu nehmen wünscht, soll die Veranstaltung zu einem Congreß mit Wallis und sämmtlichen katho'Orten auf's Neue zur Hand genommen werden. «I. Berns Unternehmen, durch Befestigungdie Communieation mit Solothurn abzuschneiden, und die Beharrlichkeit, mit welcher Zürich und ^auf die konfessionelle Parität des Stimmrechtes sich berufend, den Fcstungsarbeiten von Baden stchgegen sczen, lassen erwarten, daß man entweder in Bezug auf Baden nachgeben oder einen Bruch ^ 'müsse; daher soll jedes Ort zwei geheime Kriegsräthc auf den ersten Montag der Fasten nach KMsenden, um über alle Nothdurft zu rathschlagen, e. (S. u. vier ennetb. Vogt, überh.). k. (S- u>ganö). K. Lucern theilt Zuschriften aus Zürich, von Oberst Rost zu Constanz, von beiden aussch^ .den Fürsten des schwäbischen Kreises, vom Erzherzog zu Innsbruck und vom Kaiser selbst mit, bctic ^den von den Kreditoren, dem Müller von Whl und dem St. gallischen Kanzler Härder, aufKlosters Petershausen durch erlangte Ortöstimmcn ausgewirkten Arrest. Es ergibt sich, daß Grund ö ^vorhanden wäre, den Arrest sofort aufzuheben. Aus Rcspect aber für die Obrigkeiten wird demgauischcn Landvogtc aufgetragen, unter manierlichem Prätezte den Crcditorcn jene Ortsstimmen alangen und so vorläufig die Cassation einzuleiten. Unterdessen werden die Obrigkeiten ihre OrtsI > ^nullificircn und wird an den Oberst Rost ein Entschuldigungsschreiben abgehen. I». DerSavohen dankt für die zu Gunsten seines Anspruchs, den Bischof von Lausanne zu ernennen, ^Papste von den Ständen eingebrachte Empfehlung. Seinem weiter« Wunsche zu entsprechenGardchauptmann zu Rom ersucht, auch um die von der heiligen Kongregation dem Hauptmannvon Frciburg verheißene Erklärung sich zu bewerbe», l. Weil Nachrichten eingelaufen sind, dab ^566 Mann mit FestnngSarbeitcn zu Aarburg beschäftige und auch an der Gränze von Unterwalden^fcstigungswcrkc anlege, soll nicht nur Solothurn und Frciburg darauf aufmerksam gemacht und um ^Rath befragt, sondern auch den Ständen der Antrag gestellt werden, durch daö in Privatinteresses^Savohen abgehende luccrnischc Nathömittcl bei dem Herzog von Savohen und seinen erstenüber diese und andere von den unkatholischcn Orten angezettelten Sachen zu conferircn. k.

Jmhof spricht die Erwartung aus, daß Hans Peter von Roll zu Böllstein, welcher das von einem i ^zehner Gericht zu Uri im Januar 1657 ausgesprochene, von ihm und seinen Mitcrben selbst na )ö

") Der Name des zweiten Zugcr Gesandten aus dem Schwyzcr Exemplar.