December 1660. 519
^"vzohnern LuccrnS „gezogen"; der Verkauf von Butter und Käse ab Seiten der Angehörigen der^' Orte wird bis zwölf, oft bis zwei Uhr Hinterhalten, so daß besonders die Untcrwaldncr nichts mehreinkaufen und auf ihr Schiff bringen können, oder sich mit Gefahr auf dem See bis in die^)t verspäten müssen. So ist auch für Fremde der Einkauf, sogar das Kosten des Weins vor zweiHob/" ^ ^ Einkauf von Gemüse vor Aufstellung des Fähnchens verboten, und dergleichen. Derv»n ^ des Vorkaufs in den Frciämtern, ist man eben auch nicht wenig beschwert. ES wird
»Urs , einstweilen nur in allgemeinen AuSdrükcn schriftlich und mit Erinnerung an den gleich
Aicuk/"' ^"krnkrieg 1653 zu Gcröau gemachten Abschied die Stadt Lucern um Herstellung des freienbiia ^ ersuchen; wenn dies aber nichts verfange, eine Deputatschaft dahin zu senden. I». (S. u.kfford ^ ^ Gubernator vvn Mahland gestellte Termin abgelaufen ist, ohne daß dieZahlungen erfolgten, wird Lucern ersucht, eine Confcrenz auszuschreiben, um die Vollziehung!ür ^^^en Maßregeln einzuleiten. Sollte Lnccrn anderer Meinung sein, so werden die drei OrteLaist ^ handeln. «I. Auch soll beförderlichst ein Tag zur Verrechnung der Unkosten des lczten^ y/ angcsczt werden, jedes Ort also seine Ansprüche schriftlich zusammenstellen, v. u. t. (S.^"enz w.).
Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:
I». Art. 133. Zollsachen.
« u. r. Art. 350 u. 351.
Conferenz von Uri, Schwyz und Unterwalden.
Brunnen. 22. December.
Landesarchiv Nidwalden.
F^nz Jmhof, Laudammann; Karl Emanucl Beßler, Statthalter. Schwhz.Fra,,^ ^'f'^rg, Landummann; Michael Schoriro, alt-Landammann; Joh. Franz Rcding, Statthalter;
^^lmcister; Obcrstwachtmeister Joh. Balthasar Büelcr. Unterwalden. Jakob Wirz,von Obwalden; Bartholomä Odcrmatt, Landammann, und Joh. Melchior Leu, alt-Land-von Nidwalden.
^uLuecrn in Betreff der angerichteten Neuerungen im freien Markt und feilen Kauf, sowie in^vNcn Zugetragene Gesandtschaft nach Mahland abgelassenen Schreiben und darauf erfolgten Ant-^ »eiw'^ Zunächst nothwendig, sowohl die im September l655 ztl GcrSau zilsammengetragenen als auchschlistsj^ ^fchwcrden wieder in Erinnerung zu bringen, und führten dann zu dem Beschluß, nicht weiter^vcikow ^ ^^udeln, sondern eine Abordnung, aus jedem Orte ein Mitglied, auf den Abend des heiligenVicht eiüs^^ uach Luecrit zu senden und am Freitag vor dem Kleinen Rath und, wenn dieser
^irh p Samstag vor Räth und Hundert die Beschwerden der drei Orte vortragen zu lassen.
Ul dem Gesuch um Abschaffung dieser Beschwerden nicht Rüksicht getragen, so muß man auf