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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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516 Octobcr 1665.

alödann, begleitet von einem Mahnschreiben, nach Bern übermitteln werden. 2) Solothurn mögemalö auf einem dritten Congrefse zn einer gütlichen Verhandlung der bestellten Säzc die Handnämlich, daß wenn die Säzc sich nicht gütlich einigen können, rechtlich gesprochen werde. 3) Wen"Säzc wieder zerfallen und die Frage der Obmannowahl zur Entscheidung an die eidgenössischenlange, so werde Solothurn als im faktischen RechtSbcsize stehend anerkannt, hicmit Bern als K"»erscheinen. >4) Auf jeden Fall dürfe Solothurn auf die Hilfe der katholischen Orte bundcSgcmäß Z")Ucbcr das Verhandelte wird Solothurn auf seinen Wunsch hin, da der Abschied nicht so bald folgen" ^unter dem Siegel Luccrnö ein Rcccß zugestellt. «I. Weil die von Baden auö ergangenen Sch^'b^Betreff der SatiSfactionSgcldcr bei Frankreich und Spanien keinen Eindruk gemacht haben, wird dienung sowohl bei dem französischen Gesandten als bei dem Gubcrnator von Moyland wiederholt nnd Z ^

auch diesmal noch schriftlich, nicht durch eine Gesandtschaft, wie beantragt worden war. Nach

wurde jedoch die Bemerkung beigefügt, sofern bis Ende kommenden Novembers keine SatiSfactionman alsdann durch einestyfc" Gesandtschaft der Sache einen Ausgang verschaffen werde. Luecrn'"^die Sache wegen Moyland in den Abschied. «?. Wenn vorher keine SatiSfaction erfolgt, wirdzur BuiideSsolcmnisation nach Frankreich keine Eile haben, t. Bürgermeister Meyer von Freibinö ^mit, daß Oberst Rcinold durch plözliche Erkrankung gehindert sei, über den Stand der mitpflogcneu Unterhandlungen Bericht zu geben, immerhin aber das Ziel noch nicht erreicht sei undvor allem aus rathe, die zwischen einigen Orten bestehenden Differenzen zu heben. Nach vielfache"schlagen wurde beschlossen, Luecrn soll auf Lichtmeß 166 l einen Kongreß veranstalten, bis Weil)" ^eine Einladung dazu nach Wallis senden; unterdessen könnten die mißhelligcu Staude durch eine"offenherzigen Vergleich daö alte brüderliche Vertrauen wieder herstellen, s». Bei dem angcseztcn ^mit Wallis sollte auch über die mit dem Bischof von Basel vorzunehmende BundcSerncucrung 3^werden. Ii. Laudammanu Tschudi erzahlt, wie lcztcn Freitag mit den Unkatholischcn von Gla'"s ^ferenz gehalten und von diesen ganz freundlich gebeten worden sei, ihnen nur die Thcilnahme ^Näfclser Fahrt zu erlassen; über die andern zwölf Punkte werde mau sich dann leicht vergleiche"^der Meinung, daß bei Vcrgleichsverhandlungcn über bestehende Verträge leicht ein Loch in diele ^macht werde, wird die Sache zu reiflicher Ucbcrlcgung an die Obern gebracht, zugleich aber ^Glaruö gcrathen, von der günstigen Gelegenheit guten Gebrauch zu machen; dabei wird dienicht beantwortete Zuschrift au die Unkatholischen erneuert. I. (S. u. LauiS). Ii.» (S. u.I. (S. u. Luggarus). in. u. (S. u. Sarganö). «. Die Visitatorcu und Prälaten der Bc»c ' ^Congrcgation der Eidgenossenschaft bitten um Schuz; besonders Rheinau und der Secretarius dergregation bezeichnen einige gegen Zürich gerichtete Bcschwcrdcpuuktc, namentlich daß Rheinausiedeln im Gebiete des Standes Zürich ihr Recht nicht finden. Es soll daher bei der wcgc"abzuhaltenden Confcrcnz sowohl über diese Beschwerde dcr Congrcgation als über den vielfachLandfrieden, die alte Regierung und dergleichen Hcrkommenhcitcn, sowie über den von denkatholischen Orten bei einbrechender Ruptur zu gcwärtigenden gegenseitigen Beistand Beratung 3^'^ ^von Schwyz besonders auch an Einsiedel» Mitteilung gemacht werden. K». Es wird bezweifelt, eso lange aufgeschobene Obcdienzgesandtschaft in Rom angenehm sein werde; immerhin sollenund Freiburg Gesandte bezeichnen und die Sache in Bcrathung nehmen. Weil bei der lezten