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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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September 1659. 495

Statthalter. Untcrwalden. Heinrich Bücher, Landammann, von Obwaldcn; Jakob Christon,^unnann, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Landeshauptmann; Jakob Boßhard, des Raths.^ dahin abgegangenen Einladung auf diese Conferenz nicht entsprochen. ». Die Ablösung

Ramsen, wegen der diese Conferenz hauptsächlich veranstaltet worden, obwohl nüzlich unddicl^ ^ wuchtig, daß reifliche Erwägung nöthig ist, soll nach übereinstimmender Ansicht durch alle' 'chcii Mittel gefördert werden, ausgenommen die thätliche Hilfe, so nämlich, daß einerseits dem Erz-^'uem Vorhaben nichts iu den Weg gelegt, andererseits der Stadt Zürich, da Ramsen aufHl>M eidgenössischen Bünden begriffen ist, keine Hilfe geleistet wird. Mit

namentlich auch auf die Erklärung Frciburgö ist dem Erzherzog zu erwidern, man vcrwun-^ Steins Widersezlichkcit um so mehr, da man nicht zweifle, daß der Stadt die crzhcrzog-^""gsrcchte genugsam bewiesen worden seien, werde die Erbcinuug treu beobachten und hoffe^ Zu erfahren, wünsche von Zeit zu Zeit Bericht über den weiter» Verlauf, um durch die fürstlichenjlelc Cvnstanz geeignete Rathschläge mitzuthcilcu. Um unterdessen nach Nothdurft über die An-

confcrircn, soll Schwhz mit dem Bischof von Constanz oder mit dem Domdekan PappuS,Dc> »Engelweihc »ach Einsicdeln kommen, vertrauliche Besprechung zu Pflegen suchen. I».^^"^ü'eibcr der Frciämtcr berichtet, daß die Ausschüsse der Stadt Bern von Zürich um Hilfe ge-d>vr^> ^ Bruder, der Laudvogt von Baden, sich verhalten sollen. Ant-

Geschrei wachsam sein und vertraute Späher halten und weiter berichten. Ucbcrdießschlicht ^ rekoroullum genommen, t. Die auf Veranlassung Zürichs vom französischen Gc-^Ncn^ ^ ^ Barde an Lucern eingegangene Zuschrift, Ramsen betreffend, mag Lucern für sich bcant-N- Ebenso läßt man es bei der von Luccrn an Solothuru gegebenen Antwort auf sich beruhen,k. Abrede eine Coufcrcnz mit Wallis ausschreibt, soll jedes Ort einen Dcputirtcn sende».

»>ttkt wünscht, daß bei wichtigen Verhandlungen in künftigen Abschieden jedes Ortcö Meinung vcr-^ltc,^^' Baden). I». (S. u. TlMgau). i. (S. u. Sarganö). 1^. Schwhz und Zug

Zierst ^ ^ Erstattung der KricgSkostcn von der Gegenpartei zu fordern. Da man sich aber

A»tr ^arm bcrathen und den Verlauf des Geschäfts von Ramsen abwarten sollte, wird der

Abschied genommen. I» Landammann Schorns thcilt mit, daß der Gesandtschaft vonzu habe Dbcrn vorgeworfen worden sei, in Baden die Instruction in eilf Punkten überschritten

^ ' Es werden einige dieser Punkte genannt und besprochen, aber nicht weiter darüber eingetreten.- u. Sarganö). 11. (S. u. Thurgau). o. (S. u. Freiämter).

Zb. Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

Q. >», Art. 55. Allgemeine Vcrwaltnngssachen. i». Art. 564. Stifte und Klöster.

i Art. 266. Kirchliches u. Glaubcnssachen. »». Art. 86. Rechts- und Gerichtssachen.

Sreil

»uitcr.

Art. 5. Beamte.

Art. 76. Rechts- und Gerichtssachen.