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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
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' Juli t659, 4l<i)

t Art. 100. Abzug. Art. 30. Allgcm. BerwaltmiqSsachcn.

«» u.v. 192. Zehnten. III. 200. FestunqSbau zu Bäben,

«v. 200. Zölle.

»». Art. 4. Beamte. «-«>. Art. 121. Abzug.

210. LocaleS. «>«>. 49. Gefälle.

»>i 08. Rechts- u. GerichtSsachcu. > 194. Gotteshäuser.

Iii». 29. Allgcm. VerwaltuiigSsacheu.

Art. 122. Zollsacheu.

SSt.

Confercnz von Uri, Schwhz und Unterivalden.

Brunnen. KtFÜ, 3T. Juli.

LandcSarchiv S6>wyz.

^tsandte: Uri. Karl Beßler, Statthalter; Joh. Anton Aritold von Spirittgcn, Panncrhen

. Martin Bclmont nild Michael Schorn», beide alt-Landammanu; Kaspar Abhbcrg, LandcS-

^ Statthalter; Joh. Franz Bctschart, Sckclmcister; Joh. Franz Reding, alt-Sckelmcistcr.

H^^^aldcn. Heinrich Bücher, Landammailn von Obwalden; Jakob Christen, Landammann von

ran ^ 'ö^uptveranlaßung dieser Conferenz war die Befcstigungöangelcgcnhcit NappcrSwhl'S. In Be-sticrüber erinnerte die Gesandtschaft von Schwhz ail die Wichtigkeit dieser Stadt für die Sicher-

dp? . . . . . ... ...

^ katholischen Orte, an die FreihcitSrcchtc dieser Stadt und ihre Bcfugniß, sich in wehrhaften Stand^utct^^' Anstrengungen Zürich'S, die Dcmolirnng ihrer Festungswerke zu erzielen; vcr-

^geiid ^stkcich, dasi die Kosten einer zwekinäszigcn Befestigung und der Unterhaltung einer gc-

iu stech ,ab

^hcn cs räthlich machen, auch Lnccrn und Zug, obwohl sie nicht Schirmorte sind, bcizu-

und di^'^ ^^"^ntlich auch wegen der Wichtigkeit RapperSwhl'ö für die katholische Religion den NuntiusAbi tlo propaMnilir liste in Rom und die Klöster um Beiträge anzugehen. Da zugleich

u»d P Rappcrswhl (Stadtrichter Rikcnmann und Stadtschreibcr Peter Dietrich) die Armuth

^stte,/ ^ Stadt, die Unannehmlichkeiten und die Gefahr, welcher sie fortwährend auSgesczt sei, vor-

Schirm gegen die Zürcher baten, welche durch eine Dcputatschaft die FestnngS-Heisi Rappcrswhl hätten untersuchen lassen, wurden ihnen ermunternde Zusicherungen er-

der benicrkt, zu Herstellung alter Vertraulichkeit sei man auch in Uri bereit; nur sollte voraus

^sttc Verhinderung wcggcrükt werden, damit nicht etwa, wenn man einander mit Hilfe zueilen

sei üenicinc Manil sich hintcrstcllig zeige; die in die Judicatur Uri'S gemachten Eingriffe zu heben,Vricf das rechte Mittel, so daß, wenn er nicht gemacht wäre, er erst noch gemachtUntcx Dicß wurde von Schwhz bestritten; jener Brief habe einen ganz andern Sinn u. s. w.

stttn. ^ ^eilt die Ansicht von Schwhz, sähe jedoch eine baldige Ausgleichung der Differenz herzlichkbei verbleibt es für dicßmal, soll aber auch an Luecrn und Zug mitgcthcilt werden. «. Der

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