4K4 Juni 1659.
auch die Unterschrift und das Siegel der übrigen Schicdorte weggeblieben waren, während doch die La»Vögte des ThurgauS und Rhcinthals laut Beschluß von Baden auö an die „alte Regierung" warenwiesen worden. Indem man also an der „alten Regierung" festzuhalten beschloß, fand man angewci >Frciburg und Solothurn zu vcrdeuten, daß man auf weitere gütliche Tractatc verzichte, doch imauf ihren zugesicherten besonder« Beistand zu bcurtheilen überlasse, ob man sich nicht auf dernung auf die gewöhnliche» Geschäfte beschränken oder doch vorher noch über den Schiedsspruch st^ 'einander näher verständigen sollte; immerhin werde man sich aber, an der alten Regierung siO"gefaßt machen, den Schiedorten mit allem geziemenden Bescheid zu begegnen. Auch den Schicdortc»^Allgemeinen wird diese Bereitwilligkeit bezeugt. I». Dem Landschreibcr in Baden wird cmpfohsiu-^.Landvögte und die Appellationen frühzeitig in Baden eintreffen zu lassen, damit, wenn Zürich ^Widerwärtiges dazwischen bringen wolle, die andern Orte in den ordentlichen Geschäften kortfahrenv. Sofern Uri das Zweycr'schc Geschäft wieder anregt, will man sich ablehnend auf Mangel anberufen. «I. — t. (S. u. Rhcinthal). K. So bedauerlich die Zwistigkcitcn zwischen den Kathrin ^in Glarus und ihren Gegnern auch sind, von denen Landammann Tschudi neuerdings Anzughält man doch für zeitgemäß, dicßfalls zuzuwarten, bis die obschwebcndcn allgemeinen Sachensind; indessen wird die Angelegenheit in dem Abschied an die Obern gebracht. I». — k (S-gau). I. Einverstanden mit der gegenseitigen Erneuerung des Bundes zwischen den Orten undwill man jedoch vorerst mit Freiburg und Solothurn auf kommender Tagsazung darüber Rn i ^nehmen und namentlich, ob eine Dcputatschaft von Lucern, Schwhz und Freiburg abzuordnen sinUcbcr die bei der Beschwörung dcö Bundes mit Frankreich zu beobachtende Solcmnität istder allgemeinen Tagsazung eine Verabredung zu treffen, wobei dem Ambassador die Pensionenrükstände in Erinnerung zu bringen sind. i». (S. u. Rheinthal). «». (S. u. Thurgau). p'Baden), «z. (S. u. Thurgau). r. (S. u. Sargans). «. (S. u. Freiämter).
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheilen:
Thurgau.
Rhtinthal.
Sargan?.
Baden.
Freiiimter.
I». Art. 127. Rechts- und Gerichtssachen.
I. „ 203. Justizsachcn.
Ic'. „ 355. Zölle.
«I. Art. 249. Kirchliches und Glaubenssachen.
«. „ 250. Kirchliches lind Glaubenssachen.
i». Art. 225. Stifte lind Klöster.
l» Art. 258. FestungSbau zu Baden.
Art. 67. Rechts- und Gerichtssachen.
» Art. 356. GewerbSsachcn.
«I- „ 563. Stifte und Klöster. -
t Art. 251. Kirchliches und <R.n.benöst'chc>^^»»- „ 166. Verhältnis! z. d. Grasen v.