478 März 1659.
Bewahrung zu erhalten. i>. Die von Obcrvogt Wirz über seine Gesandtschaftsvcrrichtungen bei ^Kaiser, zu Innsbruck und andern hohen Orten erstatteten Berichte werden verdankt und sollen bei ^bevorstehenden Congreß der katholischen Orte schriftlich vorgelegt, unterdessen die erforderlichen Dank-»Complimcntschrcibcn von Lucern ausgefertigt und von Obervogt Wirz die vertrauliche Communityund Korrespondenz mit den hohen Ministerien unterhalten werden, i (S. u. Thurgau). 8.Lauis). t. Das Schreiben von Uri an die Schiedortc wird abschriftlich mitgctheilt und besonders wegseines mit etwas hiziger Feder begleiteten Sthls zur Nachricht an die Obern mit heimgenomwIi. (S. u. Lauis). Der Anzug von Schwpz, daß von der Hinterlassenschaft der Frau Annain Glarus Abzug gefordert werde, fällt zur Instruction auf künftige Jahrrcchnung in den Abschied(S. u. Freiämter), x. (S. u. Baden). ^ .
Bemerkung. Die Schicdorte fertigten über die Verhandlungen ihrerseits einen eigenen Abschied an, der im ^
schiedband 156, toi. 137 enthalten ist und den Titel führt: „Abscheidt der loblichen Schid-Orthen Bahel, Fryburg, ^Schasshnßen v»d Appenzell by gehaltener gemeiner Badischer Taglcistung vom Klartla 1659." Kr enthält nichts,auch schon in dem allgemeinen und dem der evangelischen Orte aufgeführt ist, sonder» resümirt lediglich jene Verhandlung^^
Man sehe auch im Abschnitte Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten:
I'. Art. 351. Gewerbswesen. »». Art. 562. Stifte und Klöster.
>». „ 641. Stifte und Klöster.
«I. Art. 164. Verhältnis; z. d. Grafen v. Hohenems.
x. Art. 255. Festungsbau zu Baden.
«. Art. 193. Gotteshäuser. Art. 158. Kriegswesen.
G. Art. 253. Evangelischer Begräbnißplaz. ». Art. 229. Kriegswesen.
«. Art. 28.
s«5.
Conferenz der evangelischen Orte anläßlich der Xlllörtischen Tagsazung zu
Baden. 2. März.
Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. N-o, kol. 127.
Gesandte: Dieselben wie auf der gemeinsamen Tagsazung.
». Von Zürichs Gesandten wurde denjenigen Berus ein Projekt zugestellt, wie man erfordcr ^Falls die beidseitigen Waffen verbinden und mit einander verkehren möge, und, da die Bcrner Gc a ^diesfalls nicht instruirt waren, mit ihnen Unterredung gepflogen, ob nicht wenigstens dem Landvogw ^Lenzburg und dem Hofmeister von Königsfelden der Auftrag gegeben werden sollte, mit Abgeo»Zürichs einen Augenschein einzunehmen und einen Entwurf zu einem Vertrage abzufassen. >»'früher besprochenen Dcputationsgeschäft stimmt Bern, doch mit dem Zusaze, daß die eutworfcne 3"^ ^möglichst abgekürzt werde, und mit Anerbietung von 5U Pistolen und dem Vorbehalte, daß auchHausen und Basel mithalten, e. (S. u. Baden). «I. Hinsichtlich der wegen der landfriedlichen
Thurgau.
Nheinthal.Baden.Freiämter.Lauis.
Rapperswyl.