47k März 1659.
Handlungen instruircn möchten, e. Indem dem französischen Gesandten die vorgetragene Proposi^verdankt wurde, erinnerte man ihn, daß von dem Könige hinsichtlich der für die Frcigrafschaft Burguan ihn gerichteten Jnterccssion noch keine Entschließung erfolgt sei. Bei der Verabschiedung ^sicherte der Gesandte, er werde zwar um eine Antwort bei Hofe soUicitiren, doch dürfe als ausgcwaangesehen werden, daß der König an dem mit Burgnnd geschlossenen Tractat halten und bis zu»> ^schluß des Friedens zwischen Frankreich und Spanien nichts demselben Zuwiderlaufendes geschehen lallwerde, waö dann auch von den Ständen an die Freigrafschaft zu überschreiben dem Landschrcibcr zuaufgetragen wird. «I. (S. u. Rhcinthal). e. (S. u. Freiämter), k. (S. u. Thurgau).
Verhandlungen der katholischen Orte allein und mit den Schiedor ten-
K-. Die vier Orte, darin einverstanden, daß in Widerlegung des Projccts das was die gemeiubu^Rcchtsamcn der VII Orte und waö den Drittmann betrifft, auseinander zu halten sei, glaubenerstcrcr Beziehung daraus beschränken zu sollen, die Beobachtung dessen, was schon festgestellt undist, und in den gcmcincn Herrschaften die Herstellung alter Uebung zu verlangen. Auch Glarusdiese Ansicht aus, hält sich aber in Bezug auf die Kriegslasten neutral. Frciburg will sich ebenfalls >mit dem Projcct beladen, dagegen die Forderung der vier Orte untcrstüzcn, mit Ausnahme des KsPunktes. Solothurn wünscht, daß das Prostet spcciell beleuchtet und widerlegt, in künftigen Tagst!'"''nie mehr durch Ausschüsse, sondern nur in voller Sizung verhandelt und dadurch die Parität vcr»uc 'die Tagesordnung jewcilcn von Zürich und Luccrn gemeinsam fcstgesezt, die Kricgökostenfrage eiustu'sbis Austrag der Hauptsache verschoben werde. Appenzell J-Rh. ist mit den vernommenenebenfalls einverstanden. Hierauf ließen die vier Orte gegen das Prostet einen Gegcnbcricht abfasst" ^den Schicdortcn übergeben, sammt Protcstation gegen das aus dem Wcttstcin'schen Urthcil geflosseneDer Abt von St. Gallen wurde durch Eilboten eingeladen, den Landcshofmcister zur Vcrtheidiguuö ^Drittmannsrechtö herzusenden, was auch erfolgte. Schorns, Leu und von Thurn werden als Ausschuß ^Redner bezeichnet, um mündlich und schriftlich mit den Schicdortcn zu verkehren, l». Am l7. Märzintercssirtcn katholischen Orte durch ihre Ausschüsse die Schicdorte erinnern, wie entgegen dem von ^gereichten Gegcnbcrichtc Zürich eine Schrift eingegeben habe, die mehr eine Antwort auf den Gegendals ciize Erklärung über die eigenen Gedanken; obwohl die Instruction der vier Orte alle Dispute vcu" ^wissen wolle, hätten sie nun doch über alle Artikel eine umständliche Information zusammcngcstKll, ^indem sie dieselbe den Schiedorten vortrugen, stellten sie das Ansuchen an sie, Zürich und Bei»Ucbcrzcugung zu führen, daß der vier Orte Begehren rechtlich begründet seien. Am 18. März ^Bürgermeister Wcttstein den Ausschüssen, das Gedächtniß genüge nicht, den Inhalt derZürich und Bern zu bringen; entweder möchten sie denselben unmittelbar mündlich oder auch M ^den beiden Ständen mitthcilcn. Die von den Ausschüssen an die vier Orte gestellte Anfrage, " ^Begehren zu entsprechen sei, wurde, obwohl man begreiflich finde, daß nach dreijährigen U>"tr>cbs"mündliche Eröffnung nicht in „unabfälligcr Gedächtnuß" zu behalten möglich war, abschlägig bcautu"^Auf diese Verweigerung entgegnete Wcttstein, die Schiedorte hätten ihre Kosten und Mühedie vier Orte ihre Meinung durch ein Bricfchen einsenden und sich der Reisebcschwcrdcn «achüberheben können, wenn sie doch das Werk nicht besser fördern wollen. In nochmaliger emsige