474 Februar 1659.
als völlige Amnestie, Aufhebung aller gegen Landammann Zwehcr verfügten Consiöeationen und derü^ihn gefällten Urthcile; welche Folgen die Verweigerung dieser Forderung bei dem Ausbruche einer ^haben möge, können die vier Orte selbst ermessen. Auf diesen Bericht protcstirten die vier Orte,Berufung auf den Mangel jeder darauf bezüglichen Instruction, gegen die Folgen solcher Weigrru^überließen aber den Schicdorten, weitere Vermittlungsversuche zu machen. «. Indem die früherworfene Widerlegung des Projekts durchbcrathen wurde, erhielt sie durch die Abordnung des Abts von St.einige Verbesserungen, wobei indessen der Entscheid betreffend die Kricgskostcn noch besonders den Ovorbehalten wird. «I. Der goldene Bund und die den Mitgliedern desselben obliegenden Verbindlich ^werden in nähern Betracht gezogen, doch dabei von Frciburg und Solothurn erinnert, daß sie jeztsich einzulassen nicht befehligt seien, dagegen vom Abt von St. Gallen, obwohl nicht Mitglied, die Erfüllung"Verpflichtungen verheißen, welche den eigentlichen Verbündeten zustehen, daher auch gewünscht, zu rrsa)wessen er sich im Nothfall gegen die Orte zu versehen und wie sich der Fürst in der VerfechtungRcchtsame aus Tagsazungen gegen die V Orte zu verhalten habe. Die Antwort auf diese Frage war, ^Fürst möge seine Interessen mit und neben den V Orten unabsönderlich vertreten und von Sc>^ ^lcztcrn auf alle Nnterstüzung rechnen, e. Die drei Schicdortc und der Abt von St. Gallen machenKostenfrage aufmerksam. Wenn keine Moderation zugestanden werde und es darüber wieder zuBruche komme, so sei es zweifelhaft, ob der Rcligionsbund auch zu Behauptung einer Eieldfo>dc>^mitzuhelfen verpflichte; der berechtigten Forderung des Kostenersazes müsse der Beweis vorausgeht ^wirklich Zürich Urheber des Kriegs gewesen sei; Herstellung der Eintracht aber sei immerhin das ^Mittel, um mit Recht oder Gewalt die Sache durchzusczen. Dicß geben auch die vier Orte zu, ohneweiter zu gehen, als treue Berichterstattung an die Obern zu versprechen, in der Meinung, daß je^ ^nach Belieben über die Kostenfrage instruire und, wie Lucern bemerkt, wenn sich die SacheReligion zerschlage, jedes Mitglied des goldenen Bundes sich mit dem Werk pflichtig zu erkennen ^t. In der vierten Session trugen die Mittelsherren vor, daß die Gesandten von Uri sich ohnegehende Versicherung nicht herbeilassen werden, die vier Orte sich also darüber nach Nothdurft erklären ">Auf die Erwiderung, daß die vier Orte allfälligc Anträge heimnehmcn wollen, und daß manzu einem vollkommenen Stillstand in der Zwehcr'schcn. Sache bis zu Erledigung des Hauptgeschal ^stehen könnte, wurde bei diesem dritten Einigungsversnche von Uri entgegnet, solche Aufzüge sewu ^mehrmals geschehen, Uri werde daher von der künftigen Tagsazung wegbleiben. Nichtsdestoweustssschloffen sich die vier Orte, im Vertrauen auf die gegenseitige Untcrstüzung, die auf den 2. Märzsczte Tagsazung zu besuchen. Die Mittelöhcrren wurden dann noch gebeten, den Gesandten so ^nochmals zu Gcmüthe zu führen, welche freundschaftlichen Gesinnungen in der Confcrenz gege" ^gesprochen worden seien, zx. (S. u. Baden). I». Frciburg wird ersucht, Wallis zu einer Erklär»^ ^veranlaßcn, wie die Verbindung mit den eidgenössischen katholischen Orten erneuert werden möge.wird einhellig beschlosseil, Frankreich und Spanien ernstlich an die verfallenen Pensionen zuIi.. (S. u. vier cnnctb. Vogt, überh.). I. (S. u. Thurgau). ,»». Weil Obervogt Wirz gar ä" ^am kaiserlichen Hofe verweilt und sein lezteö Schreiben wenig Erfolg in Aussicht stellt, ist er heimzu u ^uird ihm zu bedeuten, daß er sich auch um Salzburg und München keine weitere Mühe gebe»(S. u. Lauiö). «. (S. u. Rheinthal).