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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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462 December 1658.

wurde also festgesczt: Wenn immer ein Volköaufbruch begehrt werde, soll er nur unter der Beding'^bewilligt werden, daß das Volk nicht in den elsäfiischcu Landen gebraucht werde; den Obersten, H .lcutcn und Kriegöleutcn soll die Instruction oder Ordonnanz oder Eid gegeben werden, sich in den cischen Landen nicht gebrauchen zu lassen; kein Ort soll befugt sein, hierin von den andern Ort?» ßsondert zu handeln. In Bezug auf die Zusicherung des weiter» Genusses der im Elsaß zuständigenbeschloß man,daß wir darunter namentlich der Stadt Basel alle besondern Rechte sowohl dersonst durchaus und in Allem vorbehalten und ansehen, und was ihr oder andern evangelischen Ortenwider widriges begegnen möchte, kraft der Bünde unö unter einander in Treue annehmen."

S77.

Konferenz von Zürich und Bern anläßlich der Tagsazung zuBaden in» December

Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 156, tvl. 109.

«. Um einander im Nothfalle Hilfeleistung auf die zwckmäßigstc Weise zu gewähren, swd dirbezüglichen frühern Rathschläge in neue Bcrathung zu nehmen, hat auch jede Stadt zwei kricgScrftÜ^Männer möglichst unvermerkt zu einem Zusammentritte auf einen von Bern zu bestimmendennach Lenzburg abzuordnen. I».Es ist erofnet worden dicjehnigc Persohn, welche zu bewußte»

Höchen Ständen verschickt werden möchte, vmb vnßercn zustand den Bericht zu thund vnd sich vfdc» ^fahl auch einer gewüssen assistcnlz zu versicheren." Dabei wurde angezogen, ob man nicht begehre» ^mit gewisser Kapitulation eine Anzahl unseres Volks in Bestallung zu nehmen, um so gute OjW^^pflanzen, welche auf den Nothfall andere von selbigen Enden mitnehmen könnten. Auf näclcherferenz zu Aarau will mau dann trachten, au die etwa 120 Pistolen betragenden Reisekostenund Schaffhauscn je 20 Pistolen zu erhalten, e. Hinsichtlich deö BadenerGcbäuö" will ma» de»leiten der Schicdorte ernstliches Begehren, sowie das Anerbieten derer von Baden einberichtc»'glaubt Bern Zürich die Relaxation des Arrestes anrathcn zu sollen, nm den Schicdorten und de» ^Ichen Orten den Anlaß zu Stckung der künftigen Taglcistung und zu Zuschiebuug aller Sch»^ 'Verwirrung auf uns zu benehmen. »I. Auf die besonder», au beide Stände gerichteten, G^» l ^Straßburg, es möchten die bei den Ständen hinterlegten Gelder wieder ausgeliefert und ^suchen um Wicderstattung der schon 1643 zurükgcgebcnen 15,000 Gnldcn nicht beharrt werde»,mau sich zu der Antwort, man habe von dem bereits gegen seinen Gesandten ausgesprochene»nicht abzugchen genügende Gründe, verzichte jedoch einstweilen auf die Witdcrcrstattungsfordcr»»ö- ^Das von dem venctianischen Gesandten gestellte, die Musterung in Dalmatieu betreffendedem Oberst Whß von Bern zur Begutachtung zugestellt, k. Anzeige, daß die SalzfactorcnHausen und Zürich das für die österreichischen ErbcinnngSgeldcr angewiesene Salz verkaufen »»^lös zur Vertheilung unter die Stände abgeben werden. Anzeige, daß Bern dem markgrässt