422 Juni 1658.
Uri dem Landammann Zweyer bei Eiden untersagt, dem Ansinnen von Schwyz Folge zu leisten, ^keineswegs dem Orte Schwyz die Urthcilsbcrechtigung zugestanden. In Folge dieser Streitigkeiten ^Uri bei Lucern um Einleitung des eidgenössischen Rechtes nachgesucht, haben Lucern und Uutcrwalde«in's Mittel gelegt und Uri eingeladen, den Oberst Zwcher über seine Kricgöactioncn und die von S ^gegen ihn erhobenen Bedenken vor den Deputirtcn der vier Orte eine gründliche Informationlassen. Auch das sei geschehen und zwar habe Zweyer bei Einvernahme vieler hohen undziere volle Rechtfertigung gefunden; allein auf den Bericht der Schwyzcr Deputirtcn an ihre 'Kcö' ^sei statt einer versöhnlichen Erklärung, gegen alle Erwartung, von Schwyz ein Vcrweisschrciben a"gelangt über Dinge von kleiner Jmportanz und mit Ucbergehung der Hauptsache. Auf derzu Baden <657 haben die Gesandten von Schwyz und mit ihnen die von Lucern und Zug sich ^neben Zweyer zu sizen, und ungeachtet Zweyer vor den Gesandten der vier oder aller katholisch^ ^oder aller Stände sich zu rechtfertigen anerbot, auf ihrer Weigerung bcharrt, so daß katholischSolothurn sich bewogen sahen, in einer Confcrenz so zu vermitteln, daß die katholischen Stände d>c ^auszutragen übernehmen. Uri habe sich auch dicß gefallen lassen, mit dem Vorbehalt, seine Ehrc">^ ^den Kantonen selbst zu erkiesen, was auch alle Kantone mit Ausnahme Solothurn'ö zugegeben.man dann am 7. April 1658 in Staus zusammengetreten, aber, da Schwyz auf seinen Fordernd ^harrte, unverrichteter Dinge wieder auseinander gegangen, mit der Zusicherung, daß man Uri ruckst ^los lassen wolle. Allein (Wunder!) unter m 2. Mai 1658 schrieben Lucern, Untcrwalden undungewohntem Titel „an Statthalter und die Landögemeinde von Uri", auf den Tag der zuAcmtcrbesezung, Uri sei die Ursache, daß in Staus die Verhandlung erfolglos geblieben sei, ^Uri von ihnen nicht die Extreme erwarten wolle, müsse es sich anders als bisher benehmen,tremc seien auch wirklich eingetreten, als Zweyer wieder zum Landammann gewählt wurde, indew ^denselben für einen untreuen, schädlichen Mann und Zerstörer des katholischen Standes procla»»^seine unter der Botmäßigkeit von Schwyz befindliche Habe die Confiöcation aussprach und „sein Leib n» ^Unsicherheit stellte, so daß wer von den Ihrigen ihn aufreibe, darum geantwortet haben solle; ^,hsichdas sei gegen den Mann geschehen, der für Schwyz und daö gemeine Wesen sein Leben ringest^ 'auch früher so hoch verdient gemacht habe, daß Lucern und Schwyz ihn mit ihrem Bürger- und ^beehrt haben. Daher sehe sich nun Uri gedrungen, für sich und für den Landammann Zwelst^ ^uninteressirtcn Orten Schuz zu suchen. — An die vier Orte wurde nun unter m 12./22. Juni gcsclst'^ ^ ^entgegen der von denselben bezeugten Verwunderung über die Einmischung in die bereitsgewandelte Privatsache Zweyerö und in die zwischen ältern Orten eingetretenen Zwistigkcitcn /die Erinnerung vorgehalten, daß das Rechtsbcgehrcn eines einzelnen Standes von den ai>^
Ständen bundcsgcmäß nicht abgewiesen werden könne. Den ausgebliebenen Orten wurde <nw>um ihretwillen hatten die andern Stände schon zuweilen Mühe und Kosten übernommen undsei dabei der Zwek erreicht worden; die Furcht vor Unkosten könne also ihr Ausbleiben im vo>
Falle nicht entschuldigen; um so mehr sehe man nun aber dem Eintreffen ihrer Gesandtschaften ans ^ ^rechnungstagsazung entgegen. Gegen die Gesandten von Uri wurde bei der Verabschiedungsicherung ausgesprochen, daß man alles gewissenhaft heimbringen uwd zur Ausgleichung deS ^helfen werde.