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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
Seite
420
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4W Juni 1658.

erhalten kennen. Indem die drei Orte von ihrer Ansicht nicht abgingen, wurde mit Mehrheit ^schlag gefaßt, an Zürich auch zu Handcu der übrigen Orte, welche von Baden aus geschrieben, d>c ^klärung zu übersenden, daß man keine Tagsazung, die über Zwchcrs Angelegenheit ausgekündet sc>,schikcn werde; den andern katholischen Orten aber, da zur Abordnung einer Deputatschaft die Zeitist, sind die Gründe des Ausbleibens schriftlich auscindcr zu sezcn und sie ebenfalls von dem Besuchssolchen Tagsazung abzumahnen, doch ist gegen Solothurn wegen des von ihm Borgcnommcncn dastimcnt auSzudrüken. I». Die an GlaruS, Freiburg und Appenzell gerichteten Zuschriften deskönnen den von der Confercnz dahin abgehenden Boten übergeben werden Je nach Inhalt derfolgenden Antworten wird Luccrn die Confercnz wieder einberufen oder nach Umständen einekatholische anordnen, e. Dem Antrage von Zug, die auf Zweher zu sczcndc Taglia betreffend,einstweilen, in Gcwärtigung der von der Nidwaldncr LandSgemcindc kommenden Montag zu ,Beschlüsse, keine Folge gegeben, dabei aber erinnert, daß alle Fahrnisse aus dem Schlossesollen abgeführt worden sein. «I. Zur Rechtfertigung gegen die über die lcztc Landsgemciudc von ^waldcn ausgegangenen Nachreden wegen Nichtvcrrufung Zwchers erzahlt Landammaun Leu, daßeine sechsfache Gesandtschaft von Uri erschienen sei und gebeten habe, mit der Berrufung Zwchen'zu halten, wcßwcgen dann der Entscheid auf künftigen Montag verschoben wurde. «. Da der ^in Bezug auf die von dem Commissär Bißling tractirtc Satisfaction seine Meinung geändert hat ^bei dem, was er zum Nachthcil von Schwhz in einige Orte schrieb, beharret, kann die Gcsandtsch^Schwhz weiter nichts thun, als der Obrigkeit davon Bericht geben, k. Bei nächster Gelegenheit N' >heißt Schwhz, einer der bei der Confercnz in Staus gewesenen Abgeordneten die über den Slbsch^ ^StanS geführten Beschwerden näher begründen. 55. (S. u. Baden). I». Auf den AntragUri zu schreibe», wird nicht eingetreten, I. (S. u. Thurgau). I^. (S. u. Freiämtcr).

Man sehe auch im Abschnitte HcrrschsstSsngclcgcnhcitc»:

Thurgau. > Art. 492. Kirchliches und Waubenssachcn.

Badru. »c Art. 293. Münzwese».

Freiämtcr- Art. 154. Kriegswesen.

S47

Gemeineidgenössische Tagsazung der XIII Orte.

Baden. I<»!58, I«. Juni. (6. Juni alt. Kal.)

Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bo. 155, kol. 249.

Gesandte: Zürich. Joh. Heinrich Wascr, Bürgermeister; Salomon Hirzcl, Statthalter.Anton von Grafcnried, Schultheiß; Karl von Bonstctteu, des Raths. Uri. Joh. Franz Jmhof,Halter; Balthasar Bcßlcr, des Raths; Sebastian Muhcim, des Raths. GlaruS. Anton Eler",ammann. Basel. Benedict Socin, des Raths; Haus Rudolph Burkhard, Rathsschreibcr- ^ ^