384 September 1657.
man sich verwahren. An Uri und Schwhz ergehen gleichförmige Einladungsschreiben, ihre Gcsandtsch^auf der Konferenz eintreffen zu lassen und den Rath der katholischen Orte zur Herstellung dcS Feie ^anzunehmen, r. Zug erhält die Anzeige, daß Zürich die eidgenössische Taglcistung auf den 28. Octeverschoben habe.
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Conferenz der katholischen Orte.
Lueern. 13.—1». September.
Staatsarchiv Lucer». Allg. Abich. Bd. XI,VII, toi. ist.
Gesandte: Lueern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß; Heinrich Flcckcnsttin, Pannerhcrr; LaurenzStatthalter; Christoph Pfhffer, Stadtvcnner; Landvogt Ludwig Mchcr; Oberst Jost Pfhffcr. Urb ^Frailz Jmhof, Statthalter; Franz Arnold, Landesfähnrich; Burkhard Zumbrunncn, Landschrciber. ^
Michael Schorns, Landammann; Martin Bclmont, alt-Landammann; Landvogt Franz Reding-*)walden. Heinrich Bücher, alt-Landammann, und Wolfgang Wirz, alt-Sekclmcister, von ObwaMelchior Leu, Landammann, und Peter Zelger, Panncrherr, von Nidwaldcn. Zug. Georg Sidl^ ^ ^Ammann; Jakob Zumbach, des Raths. Glarus. Ulrich Tschudi, Statthalter. Frei bürg-Petcrmann Mcher, alt-Vurgcrmcistcr. Solothur n. Oberst I. Wilhelm von Stcinbrugg, Sch" ^Franz Haffncr, Stadtschreibcr. Appenzell I. - R h. Bartholomä Näff, Landammann ^
». Mit voller Bereitwilligkeit, zur Beseitigung der wegen Oberst Zwcher entstandenen ^
mitzuhelfen, wird der eidgenössische Gruß abgelegt und hierauf von Lueern und Untcrwaldcn in drc> ^cinhalbstündigem Vortrag der Hergang und bisherige Verlauf der Sache erzählt und das ^
die übrigen fünf Orte gestellt, zu urthcilcn, ob sie sich bei Behandlung der Angelegenheitnach Vorschrift des Vierwaldstättcbundeö benommen haben. Nachdem in ihrem Abstände ihrganz gebilligt und hierauf das Gesuch an sie gerichtet worden war, ihre Ansicht über daS nn»schlagende Verfahren zn eröffnen, antworteten sie, ihr Absehen gehe dahin, nach Maßgabe desstädtcbundcö ferner gütlich zu handeln; da nun aber wohl Uri die gütliche Verhandlung nicht ans ^ ^hingegen Schwhz auf dem Rechte bcharrt, seien sie geneigt, sich dem Gutfinden der übrigen Orteschließen, wobei aber jedenfalls den streitenden Orten ihre Judikatur vorbehalten bleiben müßte' ^einigt sich nun zu der Meinung, Uri und Schwhz dahin zu vcranlaßcn, den Streit den übrigen ^gütlicher Beilegung anzuvertrauen. I». Am folgenden Tag bei Anfang der Verhandlungen wir ^Nuntius die verlangte Audienz bewilligt und die von ihm vorgetragene Proposition, in welchesdie glükliche Einigkeit der Altvordern und sodann auf die Gefahr hinweist, die aus dieser nrsprü"^,^,,Privatsache dem gemeinen Wesen und besonders der katholischen Religion zu erwachsen drohe, .-^riftAusschuß verdankt und nebst der vom 18. August aus Rom datirtcn, zur Einigkeit mahnendendes Cardinals Ghigi in den Abschied genommen. Als man sich nach diesem an die zwei spänige"
*) Der Ttmfnaine aus dein Nidwaldncr piemplar.