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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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382 August 1657.

Appenzell A.-Rh. dem Abt die Härte eines solchen Verfahrens vor Angen gestellt und Rcmedurzugleich aber zur Berathung heim genommen, ob man nicht das Gcgenrccht in Ausübung bringen, nawzu Dicßcnhofen im Thurgau, wo die Katholiken die Minderheit haben, dieselben ebenfalls von ^ ^,tcrn ausschließen oder auf den in das Rheinhal gehörigen appenzellischcn Gcmcindcgütcrn den Käthezu Gunsten der Evangelischen die Nuznießung vorenthalten wolle. Auch wurde in Betracht gezogen, ^nach vertraulichen Mitteilungen des Gesandten von Appenzell der Abt und seine Räthe häußg ' ^Appenzell J.-Rh. und nach Brcgcnz zu Oberst Kasper und zu den inncrn Ständen reisen, nnge^Musterungen und Volköwcrbungen durch Oberst Kasper vorgenommen werden, daher für die Evangc > ^ein Separatbündniß dringlich erscheine und in einem Beibricfe zu demselben besondere Bcstimmungcu,man einander Hilfe leisten möchte, notwendig wären. «?. Da laut vertraulichen Mitteilungen ^dem befreundeten Kurfürsten von der Pfalz und seiner Gemahlin wegen des von dem Kurfürste" ^der Hofjungfrau von Dcgenfeld begangenen Divortiums Ehestreit entstanden ist und der K»w^ ^diesem Laster bcharrt, wird beschlossen, zur Aufhebung solchen Acrgcrnisscs durch das Ministerin'" -eidgenössischen evangelischen Standes an den Kirchcnrath und das Ministerium zu Heidelberg ein km ^Schreiben abgehen zu lassen, inhaltlicher Jntimation, den Kurfürsten ohne Scheu zur Erkenntniß u"d ^bcsserung seines Fehlers zu bringen, t. Weil die aus den 2./12. August angesezte TagsazungV Orten weiter hinaus auf einen den evangelischen Ständen ungelegenen Tag verschoben wurde,Zürich ersucht, dieselbe auf den 18./28. Octobcr auszuschreiben.

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Conferenz von Lucern und Unterwolden.

Stans. 21. August.

Staatsarchiv Ln-cr». Allg. Absch. Bd. XI.VII, kol. »4».

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Gesaitte: Lucern. Ulrich Dullikcr, Schultheiß. Unterwaldcn. Heinrich Bucher,ammann, und Wolfgang Wirz, des Raths, von Obwaldcn; Bartholomä Odcrmatt, Peter Zelger,

Herr, Jost Lussh, Jakob Christen, Landeshauptmann, Johannes Christen, Landesfähnrich, von N>dn

Laut der von Schwhz an Luccrn eingegangenen Antwort will Schwhz gegen Zusicherung,Judicatur unvcrlezt bleibe, in Stans erscheinen. Uri hatte dagegen am 17. August Einholung n'^ ^Gewalt nöthig erachtet, in einem zweiten Schreiben auf eine Acußcrung des Landammanns Le»Relalion der acht Abgeordneten und das Protokoll des Landschrcibcrs sich berufen, daß Zwchc^ ^ ^wortung ziemlich genügt habe. Sowie man nun mit den anwesenden Abgeordneten von Schnü)^Handlung treten wollte, langte ein Schreiben von Uri mit dem Berichte an, daß Sonntag »>st

eine Landögemeinde erklärt habe, bei dem Vicrwaldstättc-Bund, aber auch bei dem Scmpachcr Br>^dem Verkommniß von 1<l81 bleiben, hiemit die Berufung auf die nicht intcressirtcn Orte gemäßam 23. Juli gegebenen Erklärung vorbehalten zu wollen, ohne jedoch gütliche oder rechtliche Verl)""von der Hand zu weisen. Von Schwhz wurde hierauf die gestellte Anfrage dahin beantwortet-