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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
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Mai 1657. 3kl)

^^chreiber. Schaff Hausen. Leonhard Mchcr, Bürgermeister; Joh. Konrad Ncukomm, Sckel-Appenzell A.-Rh. Johannes Tanncr, Landammann.n ^ vertraulicher Besprechung über die ungleichen Rechtsspruche, welche durch die von beiden"s bestellten Schicdrichter gefällt worden waren, abgeordnet, vernahmen die Gesandtschaftenein Schreiben des Kurfürsten von der Pfalz, datirt Heidelberg 14. April, übergeben durch den inlohnenden Agenten desselben, Karl Micg, und begleitet von 15 Faß Nenstädtcr und Bachcrachcrut> drei Faß für die Gesandten selbst, je drei für die vier Städteregicrungen), als Geschenk

^ ^^'gung ^ Wunsches, daß die Geschäfte gut von Statten gehen, wie Herr Micg selbst dicß^ Mündlich weiter besprochen hatte, was zugleich Veranlaßung wurde, nach frühen» ähnlichen VorgängeP ^'"selben zu verabreichendes Trinkgeld zu denken. I». Erfreut über den von den evangelischen

in

>nil >, " Betreff der religiösen und politischen Angelegenheiten der gemeinen Herrschaften gefällten,^hun^ ^ ^acholischen Säzc ungleichen, Rechtsspruch erwägt man die von Zürich beantragten Voll-Üsmaßnahmcn und findet, es sei besser, nach der Ansicht der beidseitigen Schicdorte die ungleichen

ju bx künftigen Jahrrcchnnng zwischen den betreffenden Ständen selbst in Behandlung

t»deii ^ tvclchcin Ende Basel ersucht wird, im Namen der nnintercssirtcn Orte die Parteien einzu-da?/ Gesandtschaften nach Baden mit den nöthigcn Vollmachten auszustatten Inzwischen mag Zürichist ^ thun, was ohne Präjudiz der Sache für die Evangelischen in den gemeinen Vogtcicn tröstlichkst^i ^ evangelischen Schicdorte werden dabei ersucht, die katholischen Säzc dahin zu bestimmen, bei derkgst Jahrrcchnnng darauf hin zu wirken, daß die Rechtssprüche der evangelischen Säzc von den>kdc>,s ^tcn um so mehr anerkannt werden, als sie selbst damit nicht bcnachthciligct seien und sie^üßtc ^ gewärtigen müssen, daß die evangelischen Orte auf alle erlaubten und gedeihlichen Mittel denken^ vg selben in's Werk zu richten. «. Der Gesandte von Appenzell berichtet vertraulich, daß der^»chi" ^ sollen, entgegen der Amnestie, seine evangelischen Untcrthancn im Toggcnbnrg über ihr^'chtt s/" Reden während des Kriegs inqnrircn lasse; einer der angesehensten Toggcnbnrgcr sei zuih^ ^ Ketten gelegt, dann auf das Schloß Jberg geführt und gar ernstlich cxaminirt worden, ob^hr w einem oder dem andern evangelischen Orte her Hilfe anerboten worden sei; fünfzehn oder

^rdc,i bc>m Landvogt eidlich eitirt und über die eine und andere Klage einvernommen

^ wVi ^ ^ ^bristian Näf, ferner des Ammann Jost Ambühls Tochtermann, und Pannerhcrr Bösch;^vggcnburgcr, der sich zu Gunsten der evangelischen Kricgsführung ausgesprochen, sei mit einer

Galccrcnstrafc bedroht und ihm zur Befreiung davon die Wahl zwischen Abtretung der^rde Bermögens oder Ucbertritt zur katholischen Confcssion eröffnet worden; ans ähnliche Weise^bolis^^ häufiger Rcligionswcchscl bewirkt; den Gemeinden sseien schoir bei Hunderten neueBürger aufgedrängt und dadurch die angccrbtcn Rechte und Freiheiten verlczt worden u. s. w./ Angaben hin wird beschlossen, Glaruö davon Anzeige zu machen und den Regierungen der^ dahj,/^ ^ändc die Frage zu hinterbringen, ob nicht Glaruö aufgemuntert werden solle, zum Schuzc^^^udrechtctcn Toggcnbnrgcr dem Abte unparteiisches Recht vorzuschlagen, und ob nicht inlöfg Vereinbarung der IV evangelischen Städte auf der Confcrcnz in Brugg vom ?9. März

^trii»^ erfolgreiche Vereinigung im Arboncr Handel von 1597 bis 1609, sowie an den

^>ual- und Collaturhandel, nach dem Vorgange des Bündnisses der katholischen Orte der bereits

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