März 1657. 363
Joh. Wilhelm von Steinbrugg, Vcnncr; Franz Haffncr, Stadtschreiber. Appenzell.^^c>nncs Suter, Landammann und Panncrhcrr von Jnncr-Rhoden. Abt von St. Gallen. Fidel
Thurn, alt-Hofammann, Bogt zu Rorschach.
^ Nach Abstattung bundcsgcnössischcr Begrüßung wurde aus dem Bericht des Abgeordneten der^ Baden vernommen, daß Zürich über das Unternehmen besserer Befestigung der Stadt sich empfind-^ gegeben, bis zur Versammlung der Tagsazung daselbst mit
hch ^ halten. I». In Bezug auf die Hauptfrage der Konferenz, was gegenüber dem Ver-
zcko," ^ und Bcrn'ö zu thun sei, fand man die von Zürich und Bern auf lezteS Schreiben ein«Antworten und was Bürgermeister Wcttstcin über die von Zürich und Bern ihm gemachted>»rd hat, so friedlich und gut, daß man wohlthue, diese Zuschriften aufzubehalten; dabei aber
^ bedauert, daß immer noch scharfe Reden, nicht unähnlich denen, die vor dem Kriege gebraucht' un Umlaufe seien, daß der glatten Worte ungeachtet Zürich auf die bereits so sehr geschädigteej^^hperswhl immer noch ein Abschen habe, man sich wenigstens auf alles gefaßt halten, daher unter^ ^ Einigkeit Pflegen, doch auch alles Schmüzcn und Schmähen und Aufreizen vermeiden, den^üsse Wallis kräftigen und sich gegenseitig über alles, was Verdächtiges vorgehe, in Kcnntniß sczen^ . ^läufig entschuldigten sich auch Frciburg und Solothurn wegen Verzögerung des Rechtsspruchs^ Aborte, an der die Gegenpartei schuld sei, und wird vom Abt von St. Gallen geklagt, daß imZürich die Leute von Romanshorn („Rumishorn") die von ihm ausgeschriebene Kriegs«b^^eweigern und daß zu Altstättcn im Rhcinthal die Parität behauptet werden wolle. Es wurde daher1^ ^"' die freundlichen Schreiben Zürich s und Bern's mit gleicher Freundlichkeit zu erwidern, keinerlei5^,/Spccialitätcn in die Antwort einfließen zu lassen, hingegen das Erbieten beizusezen, alles^Aufreizen und Lästern ernstlich abzuschaffen und statt dessen gebührender Bcschei-dc °^^ücn, was man von ihnen auch erwarte, e. Da die Auswechselung des FricdcnSinstruments^»d^^löspruch, zwar ohne Schuld der katholischen Säzc, noch nicht erfolgt, das crstcre jedoch Zürich^ ^ ""d Glarus bereits besiegelt zugestellt ist, wird den katholischen Säzcn empfohlen, bei ihrenVeranstaltung einer gemeincidgenössischcn Tagsazung, etwa auf den 15. April, hinzuwirken;>>tk, . " ^^d Luccrn den ursprünglichen Entwurf des Fricdcnsinstrumcntcs mit der Ausfertigung genau^ ungeachtet der gegebenen Versicherungen der Friede doch nicht ganz sicher ist, wird^^^sfall hin die Vereinbarung beredet: Wenn einem Orte ohne gegebene Ursache Gewalt und>!i»^ ^^icht, so sollen alle andern das mitempfinden und einander tapfer und treu retten helfen; das""gegriffene Ort, indem es sich selbst bewehrt, mahnt auch die andern und diese sollen dasselbe^vlis wit dem Vorbehalte, daß Schwhz zunächst für Gaster, Utznach und Rappcrswpl sorgt, undseine unkatholischcn LandSlcutc Neutralität zu halten nöthigt. v. Zwei Abgeordnete^ schildern das Elend, in welches die Stadt durch den Krieg gcrathcn sei. In der
^ , daß man mit Hilfe nicht zuwarten dürfe, bis der Rechtsspruch ihr Schadcnersaz ver-der Nuntius durch einen Ausschuß mit der Bitte angegangen, den armen Leuten eine wirk-^ . aus dm vom Papste für die Armen angewiesenen Mitteln zu verschaffen, k. Der Vogt von"gl'd auf Eingabe seines vom Bischof von Constanz ausgestellten Credcutials aus Mangel anseinen Auftrag schriftlich einzureichen. K. Werner Hurter, als Abgeordneter der Katholischen