218 Juni 1654.
kleinodien von Oberst Rahn nach Zürich entführt worden seien und daß die Stadt Zürich zögere,Depositum in sichere Verwahrung bringen zu helfen, wird Zürich zur Erledigung dieser Angelegengemahnt und dem Ammann Zurlaubcn aufgetragen, auch die Mitwirkung von Bern, Frciburg und ^ ^thurn nachzusuchen, k. Dem Gesuch Einsiedeln's um eine Rccommandatiou an den Kaiser ^den Kauf der Herrschaft Ittendorf, auf welche die Grafschaft Hciligenbdrg den Zug geltend machen we ^wird entsprochen. I. (S. u. Thurgau). i»». Der Nuntius Carolus Caraffa, Bischof zu Avers«, ^seutirt sich persönlich, rühmt die Pietät, mit welcher die katholischeil Orte fortwährend die Religion sch"lund sich deö von Papst Julius II. erworbenen Titels würdig machen, ertheilt plenmmmk! diellpostolieu, anerbietet alle erwünschten Dienste und Gefälligkeiten, bittet aber auch, es möchtentischen Orte auf künftige Tagsazung in folgendem Sinne instruiren: 1) Nicht zu gestatten, daß dieZürich in den Artikeln, welche sie vorzuschlagen gedenken, zum Nachthcil der katholischen Religion "Vortheil erlangen; 2) den Beschwerden zu wehren, mit welchen Zürich auf die Gotteshäuser EinßcRheinau und Wettingen drüke; 3) zu verhüten, daß Zürich durch Mißbrauch seiner Stellung im T ^gau mit der Zeit der katholischen Religion große Nngelegcnhcit und Verwirrung bringe. DiesigMöglichkeit zu thun wurde auch von den Gesandtschafteil unter kindlichstem und demüthigstei»versprochen, ii. Dem Antrage Lucern's, den See- oder Fischcrspan gegen Nidwaldcn gütlich auszugl"kommt Landammann Leu mit Bereitwilligkeit entgegen. «». Hinsichtlich des von Herrn de la ^gelangten Schreibens bezüglich der BuudeSerneuerung erklären Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug ^Freiburg keine Instruction zu haben; Solothurn und Lucern dagegen benuzen diesen Alllaß, u'"Eintreten in die Bundeöerneucrung zu entschuldigen, erstcrcö durch Hinweisung auf die große Bedrängund Gefahr, feindlich überzogen zu werden, leztcrcö durch Wiederholung der früher schon den vierangegebenen Gründe. Hieran knüpfen dann auch die vier Orte die Mittheilung, daß sie ihren ^schluß bereits dem französischen Gesandten, Schwhz sogar dem König selbst angezeigt haben undbitten möchten, doch ja keinen Aufbruch zu verwilligen, sonst würden die übrigen Orte in begebenden ^guten Fällen die Hand an sich ziehen und sich darob zu entschuldigen Ursache nehmen. Wen» ^ ^lediglich um das alte Büudniß mit einzig verändertem Namen und Datum handelte, so wäre die ^ ^einfach; allein der begehrte Einschluß neuer, noch durch keinen Friedensschluß an Frankreich gekow'"^Läilder gebe der Angelegenheit einen andern Charakter, z». In Erinnerung an die neulich bego"'^Ausgleichung der gegenseitigen Beschwerden wird auf den Antrag von Uri eine besondere Confere"^stimmt, über deren Ansezung Luccrn und Uri sich verständigen sollen. Frciburg erzählt, welche ^frcundlichkeiteu und Arreste es auf Allgabe des nach Bern übergesiedelten und mit seiner ganze»Haltung voilder katholischen Religion abgetretenen Bartholomä Rcinold erfahren müsse und wie zuein von der Obrigkeit zu Marucns aufgerichtetes, aus freiburgischem Lehen gestandenes Kreuz vo»ncril umgehauen worden sei. Auch Solothurn klagt über die von Bern erfahreile Behandlung!nur sei die wegen der Herrschaften Bucheggberg und Kriegstettcn zugefügte Unbill nicht beseitigt, s"'es werde auch der Zoll zu Büren, von dem Solothurn schon zur Zeit, als Bern und Soloth»^ ^Herrschaften Büren und Nidau gemeinsam beherrschten, sowie auch nach erfolgter Theilung ^wesen, von Bern neuerdings gefordert; es sei sogar ein dem Herrn Besenval u. Comp, angel?^Salzschiff daselbst angehalten und demselben, da die Schiffknechte den Zoll weigerten, 10 Sali