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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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214 - ^ April 1654.

haben annehmen müssen, um vielem Unguten nnd großer Verwirrung vor zu sein, «. Endlich brachte"die Gesandten von Lucern vor, ihre Herren und Obern haben in Erfahrung gebracht, daß man sie wcge"der Erneuerung des Bündnisses mit Frankreich als bundcöbrüchig auögcschricen habe, während sie ^durch ihre allerdings in zustimmendem Sinne gegebene Erklärung keinem andern Orte Unrecht gcth""'nur den frühern Bund von 1602 verlängert und sich die Auslegung der aufgestellten Tractatsbestimm""^vorbehalten haben und darum auch hoffen, die vier Orte, deren Freundschaft sie über alles schäzen, werde"solches nicht verargen (s. Beilage 5). Die vier Orte entgegneten hierauf: Ihnen sei der Inhalt desersten Hauptpunktszu gencral vnd whtuödütendt;" sehr wünschenöwerth wäre es, man hätte sichgesondert; man sei übrigens nicht abgeneigt, auf Grundlage des Bündnisses von 1602 selbes zu erneiwr"'allein es gehe aus dem, was den Gesandten von Obwaldcn bei einem Besuche in Solothurn jüngsiß"'begegnet sei, zm Genüge hervor, daß die Meinung de la Barde's, betreffend den Einschluß derFrankreich erworbenen Landschaften, weit anders sei, als das Bündniß von 1602 zugebe; zur Gcbü^ ^gelangen sei kein bcpcreS Mittel, als daß man sich vereinige, die Rccrutirung abzuschaffen; so lange'"""gestatte, daß die Eompagnieen auf solche Weise ergänzt werden, komme die Eidgenossenschaft zu kc>"^Vatiofaction; man sollte sich darüber auf der Tagsazung zu Baden vereinigen. Diesen Aeußcrunge" ^vier Orte fügte Luccrn bei: Weil einige Regimenter in Frankreich abgedankt und das alte Gardcrcgi'"""auf gewisse Fähnchen reducirt worden sei, wovon es auf Lucern anderthalbeö treffe, haben die HauptsErlaubnis nachgesucht und erlangt, ihre Zahl zu ergänzen, in der Meinung jedoch, daß hierin ein 8""'wie der andere gehalten werden solle; und Achnliches sei auch in den Orten geschehen, die mit Erneuertdes Bundes nicht vorgefahrcu. f. Nachdem von den vier Orten das schriftliche Verzeichnis der ung"""Reden und Zulagen, über die Lucern sich beschwert hatte, war vernommen worden, sprach Uri seine 8"""^aus, dabei ftci ausgegangen zu sein. Es fügte bei, daß etliche bei dem ConsecrationSfest desvon Lau,anne über der Tafel gesprochenen Worte zwar aufgefallen, aber den Herren von Uri nicht n>Wgenug erschienen seien, um eine Klage darauf zu formiren. Die übrigen drei Orte bezeugen ihr Bed-"""'daß so viele der Ihrigen sich verfehlt haben, erwarten die specificirte schriftliche Mittheilung der sietreffenden Klagpunkte und versprechen Abschaffung der Ungebühren. Statthalter Melchior Lc"Nidwalden nimmt particular für sich das Wort- Er sei bei Lucern in den Verdacht gekommen, daß "während der Unruhen in eines Andern Namen zwei Briefe in das Entlibuch geschrieben habe, welche"'"'nachwärts bei einem Hingerichteten Delinquenten gefunden habe und, da sie ohne Unterschrift waren,der Handschrift als von ihm hergekommen wollte erkannt haben; bereits habe er sich gegen diese verlebderischc Zulage gerechtfertigt, vernehme aber, daß einige Leute in Luccrn gleichwohl chn mit ihrenNachreden verfolgen, und verlange Anweisung, wie er sich dagegen Schuz verschaffen könne. Indemvon den Herren KricgSräthcn das Zeugnis eingebracht wurde, daß der Statthalter sich zu ihrer Zuf"^"heit verhalten habe, erklären die Gesandten von Luccrn. daß sie die ihm gemachten Zulagen b-da"""''ihn als ganz entschuldigt betrachten, ihm jedoch freistellen, seine Klage schriftlich einzugeben, damitdie gebührende SatiSfaction verschafft werde. I». Auf Anregung von Zug werden Ludwig MeP"Lucern, Statthalter Michael Schorns von Schwhz und Beat Jakob Knopflin von Zug beaustragt, ""dem Oberst und Landeshauptmann Zwchcr bei seiner Rükkunft vom Hofe zu Innsbruck über denseitlichen Bezug des Salzes zu reden und ein Project zu entwerfen. I. u. k. (S. u. Thurgau). "