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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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April 1654. 213

^>»t, daß diese vorzunehmende wichtige Verhandlung auf die beständige Erhaltung der unter den Vgotische,i Orten bestehenden vertraulichen Verbindung abziele, daher auch brüderliche Offenherzigkeit und^ k iic begleiten solle. Indem Uri dem Herkommen gemäß die Verhandlungen beginnt, spricht es nichtBedauern den Wunsch aus, von Luccrn über die im Einladungsschreiben vcrdcnteten Schmachredcn^ Nähere zu erfahren, um bereitwillig zur Bestrafung solcher Uebergriffe mitwirken zu können. Lucernwidert, sei überzeugt, daß die Orte au solchen Schmähungen keinen Theil haben; Lucern hätte auchseilen Gelegenheit gehabt, solche Ehrcnschänder und Diffamantcn festzunehmen, habe aber aus hoher" ^etion unterlassen, um die Sache auf eine gesammte und durchgehende Verbesserung zu sparen, weil/ um die Erhaltung und Fortpflanzung allgemeiner Ruhe und Friedfertigkeit zu thun sei und um Ent-^"uiig Mxg Mißverstands in der hochzusammcn verbundenen Freundschaft und Vertraulichkeit. In5 Berathung dieses Gegenstandes sprach man die Zusicherung ans, zu Erhaltung des Friedens diesen" uproceduren" keinen fernern Lauf zu lassen, wurde daher Luccrn ersucht, am folgenden Tage namhaft^ suchen, in welchen Punkten die vcrdeutcte Angelegenheit bestehe und welcher Orte Angehörige dieselbe^uhre; die vier Orte werden dann ebenmäßig entdekcn, was ihnen in der gleichen Materie begegnet und^gen, alles zu dem friedlichen Ziel und Ende,hierdurch aller Verbitterung (als großem Ucbcl in^u frhim Staudt) vür das künftige abzuwehren." I». Um nun diese Gelegenheit auch zu Beseitigung

^ Beschwerden der vier Orte gegen Luccrn wegen des Markts und anderen Dingen zu benuzeu, erinnertec

des°ra

Urs

6»f die lczte Einladung Luccrn'S nach GcrSau seien die vier Orte darum nicht erschienen, weil sie^Uen, werde eine solche Verhandlung nur zu noch größern Mißverständnissen führen, so lange dieZeitigen Beschwerden nicht gemeinsam von den vier Orten zusammen getragen und in eine zur Ver-'chsverhandlung geeignete Form gebracht seien, was sie unterdessen zu Stande gebracht haben. Diesewerden wurden dann mitgetheilt und besprochen und hierauf Lueern nochmals aufgefordert, auch^^ts sich offen auszusprechen, damit man beiderseits reinen Tisch machen könne. Dicß zu thun^ sich Lueern bereit, nur sei die Obrigkeit ihrerseits auf die große Zahl und den Inhalt aller vor-^^cn Punkte nicht verfaßt und möchte ihr die nöthige Zeit zu der erforderlichen Berathung gegönnt^ man werde sich diesfalls möglichst beeilen, v. Hinsichtlich des zwischen Uri und Lucern, betreffend^^chissleutc, in den Jahren 1634 und 1648 getroffenen Vergleichs fand man keinen weitem Anstand,^ ^ er nicht förmlich ausgefertigt worden war. ES wurde daher sofort Veranstaltung für die Anferti-^ Strossen, «t. Am folgenden Tage anerboten sich die Gesandten von Lucern, denDcmonstrationS-die den Ihrigen gemachten schimpflichen Zulagen auch schriftlich abfassen, doch vorläufig diebcisczen zu lassen; man habe, fügten sie bei, anfänglich gehofft, solche ungebührlichen Reden^ sich nach und nach verlieren, dann aber die Erfahrung des Gegenthcilö machen müssen, sei daher^ 'ugö genöthigt, mit solchen Injurien sich zu befassen; cS sei zwar keine Veranlassung, über die von^ führen, wohl aber über solche aus deu anderu Orten; mau erwarte also von diesen Ab-Zurechtweisung der Schuldigen. Indem Hierauf erwidert wurde, daß jedes Ort sich be-t,/" ^krde, die, welche auf solche Weise sichvertrabet", je nach Beschaffenheit des Fehlers zu haud-^ biieb nicht verschwiegen, daß vor und nach den leztjährigen Unruhen viele aus der Stadt Lucernw ^gen" Unterthanen im Lande hemm gestrichen seien und das Gift ihrer erzeigten Untreue von sichhaben' daß also hernach die Obrigkeiten aller Orte mit großer Mühe und Arbeit sich der Sachen