Mai 1653. 175
^u »äußersten Extremen" führen werde, daher der Zusammentritt der vier Orte von Lucern sehr ver-bukt und an dieselben die herzliche Bitte gerichtet werde, Luccrn vor Untergang zu bewahren und unge-^uiin eine Abordnung in das Entlibuch zu senden. Mündlich erweiterte der Abgeordnete diese Bitte mitc»> Gesuche, sich „zu Lupfung der Landcsfähnchen" gefaßt zu halten, v. Während der Bcrathung brachte^ Bote ein zweites an den Landvogt Sonncnberg gerichtetes Schreiben Luecrn's vom 17. Mai, inmit Bezug auf die in der Nacht eingegangenen bedenklichen Berichte um Abkürzung der Be-^hung schnelle Absendung von Abgeordneten gebeten wurde; daher denn auch ohne Aufschub Ab-ordnete zu Schiffe gicngen und an die Obrigkeiten der Antrag gestellt wurde, folgenden Tages nochäu lassen. Dem Landvogt Sonnenberg wurde die Erklärung mitgegeben, daß die^ Orte gemäß Bündnissen der Stadt Luccrn behülflich zu sein entschlossen seien; doch nahmen Ob-und Nidwalden die Mahnung all roteronäuiu. «I. „Da das Feuer so weit um sich gegriffen hat,l»>ch Leute aus den Freiämtern sich dabei bctheiligt haben und, von andern zu schweigen, sogar auchLanden geprüft wird, was für Unterschied diese schwierigen Leute bei dem gemeinen Mann ein-e» wellten, ist also wohl vonnöthcn, daß wir in unfern Landen recht vereinigt und eines gemeinen^ Sinnes seien. Sonsten ist die Wurzel und Nutrimcnt dieses beharrenden Aufstandcs wohl in Ob-Zu nehmen, daß sie mit Diöcrction und Lieblichkeit untergraben und beförderst die Obrigkeit der^ Lucern unter und mit einander besser vereinigt und dann auch die Bürgerschaft daselbst gegenüberObrigkeit in eine beiderseits liebliche Verglcichung gebracht werden möchte; maßen diese Abreise und^ gende Abgesandte sich zu Erhaltung des hochcrwünschlichen Zwecks bearbeiten sollen, neben dem wasvh>,^ Pacification der Oberteil und Untcrthancn sich einzuschlagen befehligt sind, doch alles
^ ^ Präsudiz der Souveränctät, auch gütlichen und rechtlichen zwischen ihnen ausgesprochenen Punctcn."' durch Landvogt Sonncnberg mitgebrachter Antrag des Nuntius, betreffend Inquisition einiger^'chcn Delinquenten, wird verschoben, l. (S. u. Bellen; :c.).
Man sehe auch im Abschnitte Hen'schaftöangeleaenheilen:
U. I Art. 157.
Mellinger Friede.
Juni (25. Mai alt. Kal.).
Staatsarchiv Zürich. Trakt K22, kaso. k, Nro. bZ.
^ »Demnach Zinstagö den 24. Mal) 1653 der 4 Stätten Bern, Lueern, Bafiel vttd Solothurn ange-^"^Ahanen in starckcr anzahl sich gegen der Statt Zürich vnd Ihren bhwäßcndcn Eidtgnössischenljx ^dlckheren vor Mellingen geschlagnen Lägcr gcnchcrct vnd sh fcicndtlich anzegriffen vnderstanden,dapfer vnd livsolviort zur gcgcnwchr erzeigt, Hat daruf crmelter Bndcrthanen vffObrestcr Niclauß Leüwcnbcrgcr einer Fridcnshandlung an ein Mitsl Orth begehrt, daß ihmc^^eschlagen, hingegen sind sy iu's Läger bescheiden worden mit Versprechung sicheren gleitS, auch in