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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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April 1651.

Stadt Bern, die andern auf der Stadt Solothurn Bürgerrecht berufen, von welchen Städten sie auch!unterstüzt worden seien, daß er sich bemüßigt gefunden habe, der Reichs-und Kreisversammlung in Nür"bcrg und Worms davon Anzeige zu machen und zwar um so mehr, als erweislicher Maßen das Gölte"Haus Bcllelah keineswegs, wie cö behaupten wolle, ein unmittelbarer Rcichsstand, sondern dem Gerichtstände des Bischofs untergeordnet sei. Die Schirmvogtci über Bellelah, die der Kaiser der Stadt Söstthurn vor etwas Zeit übertragen, sei nur eine temporäre, für die Dauer des lcztcn Krieges, nicht abeine immerwährende gewesen und jedenfalls dem Bischof ohne Nachtheil. Obwohl nun, argumcntirte dBischof ferner, an den Kaiser und das Reich das Gesuch ergangen sei, durch eine aus zwei Fürsten bstehende Commission beider Religionen die Sache zur Entscheidung zu bringen, stelle er dennoch an sei«Mitvcrbündetcn die Bitte, bei den beiden Städten zu bewirken, daß sie den Prälaten zu Bcllelah »»die münsterthalischcn Uutcrthancn zur Zahlung anweisen; dieselbe Bitte stelle er auch hinsichtlich der Sta>Biel, welche, entgegen dem tlllil von acht eidgenössischen Schiedrichtcrn aufgerichteten Vertrage, die Fbührendc, mit ihrer Zugcwandtschaft in keiner Verbindung stehende Schuldigkeit zu leisten säume. 3Betracht jedoch, daß diese Sache den katholischen Orten ganz neu und, mit Ausnahme einer auf Bellestbezüglichen Antwort Solothnrns, von Seite der beklagten Thcilc keine Antwort vorhanden sei, w»l"dem Bischöfe zwar bereitwillige Unterstüzung zugesagt, aber zugleich insiuuirt, auf künftiger Jahrreinung durch einen Abgeordneten wcitcrn Bericht zu geben. Nachdem die von dem Prior und Conve"der Reichenau eingegebenen Schriften abschriftlich dem Bischöfe von Constanz auf desselben Begehrtzugestellt worden und von ihm hierauf eine Autwort eingegangen ist, wurde denselben der Vorschlag gemacht,'soll dem Prior und Konvent zu Reichenau der gebührende Unterhalt gegeben werden, wie von Alte"her; dabei sollen sie sich begnügen lasseil und sich ruhig verhalten; der Bischof soll ihnen das Geschehe"übersehen, inzwischen aber der Landvogt auch hinsichtlich der thurgauischcn Gefälle der Reichenau kc>"Neuerung gestatten. (S. n. Thurgau). i»». Der spanische Gesandte, Graf Casati, sendet an ^mit Spanien verbündeten Orte als seinen Stellvertreter den Obersten Crivclli mit dem Austrage, namcntstdie gegen Mißbrauch der in französischen Diensten stehenden Schwcizcrtruppcn erhobene Protestatio»"Erinnerung zu bringen. Hierauf wurde durch einen Ausschuß eine Autwort vorbcrathcn und angenomnssdes Inhalts, man wolle eine Krone halten wie die andere. Daneben wurde aber auch in Bedenken Fzogen, wenn die eidgenössische Mannschaft aus eines Fürsten Dienst ohne Bezahlung zurükkehrcn soll"ob alsdann die Hauptlcutc strenge zur Bezahlung angehalten und so ruinirt werden können, oder ob ihn"eine angemessene Frist gestattet werden wolle. I»I». (S. n. Sarganö). t«. Auf daö von Luccrn ci"gekommene Schreiben, daß laut Bericht dcö Bischofs von Wallis die Väter der Gesellschaftwieder angenommen seien und bald wieder eingeführt werden sollen, man sich auch dessen freue, dageg"die IV nukatholischcn Städte und Orte sich dcßhalb mit widrigen Gedanken aufhalten und ihrlichstcS anwenden wollen, die Wiederciusezung des Ordens zu verhindern, hat man nach dem Gutachl"LucernS thunlich gehalten, unsererseits, was zum Vortheilc der katholischen Religion dienen möchte,zu unterlassen, dcßwcgcn ein Schreiben au den ganzen Stand der VII Zchnden des Landes Wallis /sandt, „Sie eines Thcils Ihres Gottsecligen Vorhabens lobcudtc und in dem Ueberigcn stärkcndte, da»"sie sich von Keinen widerwärtigen cinbildtungen oder Tentationen hieruon turbicren oder hindertrcss"lassen wollen." ,1,1. (Ohne Lucern.) Da wegen der Angelegenheit der Klöster Rathhausen und Esch^