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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
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April 1651. 51

Zürich eröffnet, daß die auf Anfang Februar angcsczt gewesene Taglcistung aus gewissen Ursachen)abe verschoben werden müssen und daß auch die für heutigen Tag angcsezten Geschäfte noch nicht inBehandlung genommen werden können, wcßhalb zu Angelegenheiten der Vogtcien übergegangen wird.

(«. u, Lauiö). e. (S. u. LuggaruS). «I. Auf Antrag von Schwhz wird beschlossen, daß man ancn Glänzen kein Vieh durchlasse, es sei denn, daß der vorgebliche Eigenthümcr sich über den rechtlichenBeiiz desselben auszuweisen vermöge. Die im vergangenen Jahre deerctirtc aber unterbliebene Bcttlcr-I"gb wird auf dcu 8. und 9. Mai neuen Kalenders angcsezt. f. Landammann S. P. Zwcher von Uriund Bürgermeister I. R. Wcttstcin von Basel berichten, wie sie die aufgetragene Gesandtschaft an denKaiser vollführt, daß sie nämlich am dritten Tage nach ihrer Ankunft in Wien bei dem Kaiser und bei"u Könige voil Ungarn eine Audienz erlangt, ihren Auftrag in einer schriftlichen Proposition eröffnetund die Zusage erhalten haben, daß cS bei dem sechsten Artikel des Friedensschlusses sein Verbleiben habe undaß die Verfügungen der Kammer zu Speyer casstrt und an die Abgesandten aller Kurfürsten undstände, an welche die Kammer ihre am 27. September 1650 datirten EzecutionS-Mandate habe abgehenlassen, die Ausfertigung von CassationSpatentcn angeordnet worden sei; wie dann wirklich am 30.Deecmber 1650 ihnen die verheißene Antwort übergeben und unter'm 31. Dceembcr an die Cammcral-u>>d Reichsfiöcalcn in Speyer ein Pönalmandat, und auf die entschuldigende Erwiderung, daß die Rcichs-ständc die Sache betrieben haben, unter'm -1. März an den Kurfürsten von Mainz und an die KammerSpeyer die erforderlichen Befehle erthcilt und auch an mehrere andere Kurfürsten, Herzoge und Reichs-tädts die nöthigcn Mittheilungcn gemacht worden seien, daß jedoch die kaiserliche Majestät nach Inhalter auf die Gesandtschafts-Proposition schriftlich zugestellten Antwort vom 31. Dcccmbcr erwarte, es werdeauch die Eidgenossenschaft bei Erneuerung des mit dem 14. Mai 1651 ablaufenden Bündnisses mit Frank-reich vorsehen, daß die im Dienste Frankreichs stehenden Truppen künftig nicht mehr vertragswidrig ge-baucht werden. Mit Hinweisung auf das ihnen mitgegebene, vom 31. December datirte Recreditivbuchten die Gesandten ferner, wie stattlich sie bcwirthct wurden, auf der Heimkehr bei dem Kurfürstenbn Bayern über ihre Verrichtungen Bericht abgestattet und ebenfalls die besten Zusicherungen und unter'mFebruar ein Recreditiv empfangen haben, ferner wie in Folge der durch sie von Wien aus an dieKurfürsten gerichteten Zuschriften vom Kurfürst zu Sachsen eine vom 7. Februar datirte günstige Er-klärung cingekommcn sei, wie dagegen der Kurfürst von Mainz unter'm 14. März die Schwierig«kosten auseinander seztc, welche der Cassation der von dem Kammcrgcricht angeordneten Vollziehung sich^tgcgcn stellen, und daher Basel rathc, zur Vermeidung größerer Kosten und weiterer Nachthcile lieberbe gestellte Forderung zu bezahlen. Endlich fügen sie bei, daß sie mit gehöriger Manier in Bezug aufbe Titulatur das Wörtchcn „getreu" in Zukunft wegzulassen das Ansuchen gestellt haben und daraufwirklich das im Schreiben selbst noch vorfindlichc Wörtchcn auf der Adresse weggeblieben sei, daß dagegen"br auch die Eidgenossenschaft der kaiserlichen Majestät die gebührenden Titel zu geben sich befleißen solle.

Indem zugleich die erwähnten Schreiben verlesen und hieranf den Gesandten ihre Verrichtungen ver-bukt wurden, erhielt ein Ausschuß den Auftrag, die erforderlichen Rükschrciben und DanksagungSbezeug-unge» an twn Kaiser, au die Kurfürsten von Bayern und Sachsen, an den Fürsten Piccolomini, anbe kaiserlichen Minister Graf von Allersberg, Reichs-Vicckanzlcr Graf Kurtz, Hof-Vicekanzlcr Frecher vonlÄoldegg, Rcichs-Hofrathö-Präsident Graf von Dettingen, an Graf Kurtz und an den spanischen Gesandten