Druckschrift 
6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
Seite
49
Einzelbild herunterladen
 

April 1651. 49

^ Zusammenbcrufcn, um wegen der Rcligionsstrcitigkcitcn sich Vorzuberathen, hätten die Gesandtenzwar gerne vorher noch die Ankunft des Bürgermeisters Wettstein abgewartet, um zu vernehmen, was incm demselben aufgetragenen Geschäfte für Basel weiter gcthan werden könne, giengen dann aber zu dercrathung über, wie künftig zu verwehren sei, daß Luccrn sich nicht wieder herausnehme, die durch dasusschreibcn Zürichs für die Taglcistungcn angcsczten Tage abzuändern, wie es dießmal geschehen sei,^ ein sich durch den französischen Gesandten habe bestimmen lassen, wegen der Zusammenbcrufunz derOue j,l Lucern die Taglcistung um zwei Tage hinaus zu schieben. I». Hinsichtlich der mit Frankreichchendcn Anstände fand man, es sei eben so bedenklich, durch Heimberufung der Truppen den König"u Frankreich zu Gunsten seines Gegners, des Königs von Spanien, in Verlegenheit zu bringen unda Ulch Uebclwollen Frankreichs namentlich gegen die evangelischen Stände zu reizen, als es schimpfliche>, die angedrohte Heimberufung nicht eintreten zu lassen; dcfiwegcn sei ein Mittelweg einzuschlagen,lamlich den König, den Herzog von Orleans als königlichen Statthalter und den Großkanzlcr Chatcau-"kuf in eindringlichen Zuschriften um Erfüllung der gegebenen Zusagen bis auf den 17. Mai zu ersuchen' Ein von Zürich eingelangtes Schreiben meldet, daß der Landvogt dcS Thurgaus die Utwhlcr zurZahlung der Bußen dränge, hicmit den verabredeten Stillstand nicht einhalte. Es wurde daher gc-" k", Zürich sollte dem Landvogt Schorns mit Hinweisung auf den Umstand, daß die unparteiischenr e die Sache zur Haud genommen haben, untersagen, irgend etwas darin zu verfügen, es sei denn''ut Vorwisscn Zürichs; es mögen auch Zürich und evangelisch Glaruö bei versammelter Tagsazung dicß-^ 6 einen Anzug thun. Indem Zürich und evangelisch Glarus dicß thun zu wollen erklärten, baten sieandern evangelischen Stände, sie dabei zu unterstüzcn, daß einmal die thurgauischcn und rhcinthalischcn' k >gionsstrcitigkciten beseitigt werden. Von Seite Appenzclls wurde beigefügt, daß cS hicsür instruirt sei,Üch aber verwundern müsse, wie Landammann Jmfcld bei der lczten Tagsazung habe in den Abschied auf-genommen wissen wollen, daß man nicht verpflichtet sei, aus Rüksicht auf die unparteiischen Orte mit^ Aetion und Neuerung einzuhalten. «I. Bern trägt vor, daß einige Zehnden im Wallis damit um->ss)en, pje Jxsisiten einzuführen, was befürchten lasse, daß allerlei Unruhen angezettelt, die im Wallis^ch in geringer Zahl vorhandenen Evangelischen ganz verdrängt und das Land Wallis ganz an Spanienesict werde. Aber in der Besorgnis?, die katholischen Stände möchten, wenn man die Sache zur Sprache'"iZc. gerade das Widcrspiel rathen, fand man angemessen, daß lediglich Bern als Nachbar an einige'^uden, namentlich an Sitten, welches gegen Aufnahme der Jesuiten sei, abmahnende Zuschriften ab-gGen lasse. Der Gesandte von Glarus thcilt mit, daß die Näfclscr Fahrt alle Jahre von den katho-> chcn Geistlichen mißbraucht werde, um auf die Evangelischen zu schmähen, ohne Rüksicht auf die Verträge"u 1532, 1564 1623, daß daher die Evangelischen darauf denken, für sich die Schlachtfcicr besonders^„begehen; er wünscht jedoch den Rath der andern Stände zu vernehmen. Diese finden, es sei zuerst"ndlichcr Bericht über dcu Ablauf der lczten Feier abzuwarten, um daran anknüpfend bei nächster^ Ujaminenknnft das Weitere zu bcrathcn. f. Der an die Wicdcrcrbauung des LolleKÜ sainenti«; zubegehrten „Lczistcucr" halber mag jedes Ort bei nächster Gelegenheit an Zürich mitthcilen,e viel es geben wolle, und zugleich seinen Theil einsenden, damit die Gesammtstcucr an den gehörigen^ abgehe. Bei Anlaß des von Pfalzgraf Ludwig Philipp begehrten Gcldanlcihcns wurde gefunden,^ Man auch für ihn etwas thun sollte; cs sei daher nachzuschlagen, ob ihm auch schon mit einer Vcr-