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Oktober 1649.
Einsicht der zwischen Zürich und Rappcrswhl gewechselten Schriften vom 18/28. und 39. Septemberund des vom Capitel und der Stadt Rappcrswhl eingelangten Berichtes, daß der Caplan Kaspar Rothcn-fluh die ihm zur Last gelegten beleidigenden Acußerungen gcthan zu haben in Abrede stelle und auf Ein-vernahme von Kundschaften dringe, und iu Erwägung, daß Zürich mit noch schärfern Repressalien droheund vor wenigen Jahren denen von Rapperöwyl den Wochenmarkt benommen habe, daß auch zwei Geist-liche bei dem Handel bethciligt seien, man also bcdächtiglich in die Sache gehen müsse, wird für rathsamerachtet, daß Glarus und Schwhz als Schirmortc von Rapperswhl mit andern obschwebcnden Differenzenauch diese zur Hand nehmen und mit Zürich unterhandeln. ?». Von Schwhz wird ein Antrag zu Aus-gleichung der zwischen Uri und Nidwalden bestehenden, schon im December 1648 behandelten Streitigkeitvorgelegt, von Uri darauf einzutreten wegen Mangel an Instruktion abgelehnt, von Nidwalden die Er-läuterung gegeben, daß die Steuer, welcher wegen sich dieser noch Hangende Span erhoben habe, auf diein ihrer Landmarch begriffenen gemeinen Sccliöbergcr Güter sei gelegt worden. Demnach wird von denübrigen Orten die Mahnung ausgesprochen, daß die Sache nicht weiter getrieben, besonders nicht an dieunkatholischcn Orte gebracht, sondern in Erinnerung an die nachbarliche Freundschaft der Väter ohneRechtsspruch in Güte beigelegt werden möchte, e. (S. u. Thurgau). «I. Von Schwhz wird mitgcthcilt,daß sein dreifacher Landrath dafür halte, es sollte wegen des schlechten Traetaments der in spanischenDiensten stehenden Mannschaft und der ausgebliebenen Pensionen jemand an den Gubcrnator nach Mah-land abgeordnet werden. Die andern Gesandtschaften aber finden angemessener, in Bezug auf Frankreichund Spanien den Ablauf des von der eidgenössischen Tagsazung angesezten Termins von drei Monatenabzuwarten und zwar um so mehr, als die von etlichen Obersten und Hauptlcutcn aus Frankreich einge-langten dringlichen Schreiben und das von dem Gouverneur Erlach zu Breisach zu großem Nachtheilunserer Lande des Gctraidcs halber erlassene scharfe Mandat zu einer baldigen gemeinsamen BerathungAnlaß geben werde, r. (S. u. Mainthal). 1. Lueern erhält den Auftrag, voraus Freiburg für seineTheilnahmc in der thurgauischcn Sache zu danken, dann aber bei Bern in dem Sinne einzuwirken, daßden V katholischen Orten die beiden geforderten Hauptpunkte zugestanden werden, indem sie sonst einzigjener Streitigkeiten wegen eine Tagsazung zu besuchen sich nicht entschließen können oder doch nach Ver-fluß des Termins der drei Monate bei einer solchen sich nur in der Voraussicht einfinden würden, daßzugleich über die von den Obersten und Hauptlcutcn und von Basel eingegangenen Klagen und über diezurükgcblicbcnc Satiöfaction verhandelt werde. K. Die Antwort, welche vom katholischen Stand inBünden auf das ab lcztcr Konferenz in Lueern an ihn gerichtete Schreiben eingelangt ist, wird dem Ab-schied abschriftlich beigelegt.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgcnhcitcn:
Thurgau. r. Art. 009. Stifte, und Klöster.
Mainthal, e „ 220. Gränzstreitigkeiten.