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kann. — Zur Erklärung, daß auf den, Titelblatte zwei Personen als bei der Bearbeitung be-theiligt angegeben werden, diene die Bemerkung, daß der ursprünglich alleinige Redactor wegenUebernahme einer kantonalen Beamtung und vorgerükten Alters behindert war, das Manu-skript drukfertig zu machen und den Druk zu besorgen, weßwegen dieser Theil der Arbeit inzweite Hand übergieng.
Schließlich können wir nicht umhin, den Vorständen der Kantons- und der betreffendenStädtearchive öffentlich unsere wärmste Anerkennung und den aufrichtigsten Dank abzuerstattenfür die nie ermüdende Bereitwilligkeit, mit der sie allezeit unserer vielfachen Inanspruchnahmeentgegenkamen. Dieser regen Theilnahme wird das endliche Gelingen des Abschiedewerkes vielzu verdanken haben, das unter der umsichtigen und energischen Oberleitung durch den eidge-nössischen Archivar, Herrn lw. Krütli, zu einem monumentalen Werke heranwächst.
Geschrieben im April 1867.