1534
La vis.
Castorio, Burger und Fürsprecher zu Lauis, bringt vor, es habe» ihm zwei Baudileu nach dem Leben gestehund sein Haus außerhalb Lauis anzuzünden gedroht, weßhalb er mit seinem Diener ihnen nachgestellt und si^erschossen habe; da er nun viele Kosten in dieser Sache gehabt habe und gemäß einer Sazung ein Band'^der einen andern Banditen umbringt, liberirt sein solle, so bitte er, man möchte ihm, da er kein Bandit si>-als Entschädigung für seine Unkosten vergünstigen, zwei Banditen zu libcriren; dabei gebe er die Versicherung-daß er keinen Straßenränder oder Banditen, der nicht zuvor den Frieden von der beleidigten Partei erlanghabe, liberiren würde. Wird in den Abschied genommen, weil man zum Entsprechen keine VollmachtIbicl. ä. - 144. (1590). Marino Domara von Cremoua läßt vorbringen, er habe sich mit Geleit des La»tVogts seit einiger Zeit in dieser Landschaft aufgehalten und so verhalten, daß Niemand sich zu beklagen h»^'nun wünsche er sich mit einer Burgerstochter von hier zu verehelichen und hoffe, daß man ihn, wie Andereähnlichem Fall, ohne Bürgschaft „begleiten" werde; er sei übrigens durchaus nicht aus seinem Vaterlandbannt, sondern aus dem Gebiet von Venedig, wo er seinen Vater gerächt habe. Da man sich nicht für besi'3hält, ihm ohne Bürgschaft Geleit zu ertheilen, so wird sein Gesuch ml rekerenclum genommen. Ibid. e.145. (1590). Ei» ähnliches Gesuch des Hieronymus Bergamino, Pertazöll genannt, wird ebenfalls in be>Abschied genommen. Ibiä. k. — 146. (1591). Mit Schreiben vom 19. März berichtet der Landvogt an die »>Baden versammelten Gesandten der XII Orte, daß es ihm vor einigen Tagen gelungen sei, den gefährlich^Straßenränber Camillo Lampugnano zu tödten, nachdem derselbe mit seinen Gesellen längere Zeit am La»g^see hernmgeschweift und in das eidgenössische Gebiet eingefallen sei und endlich fünfzig Säke Korn ansges»"^und nach Luino geführt habe; er wünscht, daß man ihn, wenn etwas dieser Sache wegen wider ihnwürde, zur Verantwortung kommen lasse; ferner meldet er, daß er auftragsgemäß den Andreas Biöng >^3dessen Ungehorsams wider den Priester Lanzelotto Robiano, Propst zu St. Anton und Schulmeister, auf »ä lTagsazung gewiesen, ihn aber noch vor dem erhaltenen Auftrage um 150 Kronen zu Händen der .gestraft habe; da der Vicar zu Como, ans Begehren des jungen Propsts Aurelins Poccobello, den Bann tv>obigen Propst an die Kirche habe schlagen lassen, so bitte er um Weisung, wie er sich dießfalls verhalten s"endlich meldet er, daß er von den Rüthen und Landesfürsprechern der Landschaft angesprochen worden^ihnen ein großes Stük ans Rädern aus Jrnis zu verschaffen, um sich in Zeiten der Roth wider die auf ^See herumschweifenden Banditen schiizen zu können. "Nun wird an den Herzog zu Mayland geschrieben- ^möchte für gemeinsame Austreibung der Banditen einen Tag ansczen, ans welchem neben dem Landvogt ^Lauis auch die übrigen Landvögte erscheinen sollen. Daneben wird dem Landvogt zu Lauis Vollmachtdie erforderlichen Schiffe auszurüsten, andere nöthige Maßregeln anzuordnen und auf Kosten der Land! ^zwanzig wohlgerüstete Männer ans dem Livinerthal für seine Leibgarde kommen zu lassen. Beziigl>^ -Schulmeisters Lanzelotto Robiano und des Poccobello wird Uri befohlen, in der XII Orte Namen deinvon Como mit allem Ernst zu schreiben, er solle einen andern Vicar für die gemein-eidgenössischen Unters ^ernennen und den Robiano in ruhigem Pvsseß bleiben lassen. Endlich wird der Landvogt beauftragt ^Poccobello auf künftige Jahrrechnung zu Baden zu citiren, daniit er seinem Verdienen nach gestraftDieses Alles wird ml rekorenäuin genommen. Absch. 168. L. — 147. (1591). Auf den Anzug desvon Zürich, daß dem Vernehmen nach „Chnndt Anthoni" aus Cavargna im Mayländischen sich niitGenossen einige Zeit in Lauis aufgehalten habe, ungeachtet er auf dem mayländischen und eidgenössisch^biet verrufen sei, verantwortet sich der Landvogt, der Genannte habe sich allerdings eine Zeit lang