Freiämter.
1477
Einnahmen. Ausgaben. .
Pfd. Schl. Den. Pfd. Schl. Den. Pfd. «chl- Den.
Z781 1 - 2340 14 — 1440 7
3989 4 - 1989 16 - 1999 4
2631 10 — 2095 I — 536 9
2373 9 — 1661 9 — 712
4218 19 - 1790 14 — 2428 5
4340 9 - 2491 18 1848 11
2562 11 ^ 2255 15 — 906 16
3091 9 — 2165 10 - 92.> 19
2839 14 - 2070 10 - 839 4
3629 2 — 2587 6 - 1»41 16
3531 18 — 2495 18 — 1936
2541 4 — 1737 14 - 803 10
3083 9 - 2280 18 - 802 11
2801 11 — 2038 5 — 762 16 -
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^'d in den Abschied genommen. Absch. 166. c>-
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2. Rechts- und Gerichtssachen, Judikatur- und Competenzanständc.^dt. 21. (1588). Auf eine bezügliche Einfrage des Landvogts wird festgesezt, daß nur baares Geld, und^ nicht höher als zu 5 vom 100 ausgeliehen werden dürfe, auch wird bezüglich der Käufe Einiges ver-"et. (Z. Absch. 46. e.). — 22. (1588). Das Gesuch des wegen Schulden ausgewiesenen Schultheißeney von Mellingen um Begnadigung wird uä instruenäum genommen. Absch. 59. k. — 23. (1588). Lucern'met, ein Berner, der eine Matte auf dem Gebiet der Freiämter besize, habe an einem gebotenen FeiertagMächtig Hk" eingesammelt und wolle sich nun der Bestrafung durch den Landvogt nicht unterziehen, weß-^k>e» dieser die betreffende Matte bis zur Bezahlung der Buße in Arrest gelegt habe, auch bestärke der Herr" Hallwyl den Bauer in seinem Widerstand; es begehrt, daß Bern den Bauer zu Bezahlung der Buße^ te. Dieses erwidert, der Bauer sei der Ansicht, er könne ans seinem Eigenthum schalten und walten wieüberdieß halte er einen in der Nähe fließenden Bach für die rechte Landmarche zwischen dem Lucerner-^ernergebiet. Beide Parteien werden nun von den übrigen sechs Orten ermahnt, ihren Marchstreit gütlichPilegen; inzwischen soll der Bauer bis zum Entscheid der Sache Bürgschaft für die Buße leisten. Absch. 63. r.»v, ^ (^88)- Der Landvogt und der Landschreiber zu Baden sollen über die Schulden des Schultheißen Frey' Nellingen einen Untersuch anstellen und darüber berichten. Dem Frey wird für vierzehn Tage Geleit^ ^'lt, zugleich wird darüber nach Mellingen geschrieben. Absch. 72. o. — 25. (1588). Im Span zwischen^par Heggli von Muri und Stoffel Laupacher von Buttwil wird erkannt, es soll beim Urtheil zu Baden
Aach richtiger Berechnung beträgt der Saldo nur 769 Psd, 4 Schl.