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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Baden.

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Art. 13. (1593). Bei Verthcilnng der Geleitsbüchsen findet sich, daß die Einnahmen der GeleilsbüchseZu Baden nicht größer sind als die Ausgaben; ferner klagen die Geleitslente, daß wegen der thcuren Zeit^uig Waaren Yassiren. Absch. 235. e. 14. (1613). Bei der Rechnungsabnahme wurde anfänglich eineAusgabe von 200 Pfd. zu Brenigarten beanstandet, dann aber dein Landvogt zu seinem Abzug als Ergezlich-^>t verehrt, daneben aber verfügt, für die Zukunft sollen unnöthige Zehrungen aberkannt sein und nicht mehrpassirt werden. Absch. 831. W.

o. Kanzlei, Archiv.

Art. 15. (1603). Schon auf mehreren Tagsazungen wurde angezogen, daß nöthig wäre, sich in BetreffSchlüssel zum Gewölb (Archiv) zu Baden wegen der evangelischen Landvögte zu unterreden und für jedes^ ein Bidimus aller daselbst liegenden, die Orte und die gemeinsamen Vogteien betreffenden Gewahrsamen""fertigen zu lassen. Auf nächster Tagsazung zu Baden soll dieses wieder angeregt werden. Absch. 498. i.' (1ü63). Zu Baden will man sich mit dem Landschreiber verständigen über den Botenlohn für BersendnngAbschiede in die Orte. Absch.^516. A. 17. (1604). Schon früher war beschlossen worden, ein Ver-schluß Gewahrsamen im Schloß zu Baden aufnehmen und jedem Ort abschriftlich zustellen zu lassen.^ soll wieder daran erinnert werden. Absch. 548. Ii. 18. (1609). Der Landschrciber zu Baden bringtwie der deutsche Schulmeister zu Baden ihm sowie auch Landschreiber Bodmer selig bei allen Tagsazungen^ schreiben behülflich gewesen sei und sich hiezu noch wciters angeboten 'habe. Da er sich dadurch den"uk der Herren und Obern verdient habe, so bitte er um eine Beisteuer an sein neues Hans; einige Orte"bei, bereits entsprochen, daher er um so mehr auch auf die übrigen hoffe. Absch. 697. yy. 19. (1609)." schreiber Hans Rudolf Sonnenberg entschuldigt sich in Betreff zweier Scheine, die er auf jüngster badischerErrechnung verfertigt hat, nämlich einen über einen Rheinthaler Handel und einen iiber den Znger Rechts-Seine Verantwortung wird für genügend erklärt. Absch. 713. 8. 20. (1610). Auftrag an den" Schreiber, jedem Ort vidimirte Copien aller in der Kanzlei befindlichen Gcwahrsamcn mitzutheilen. (S.Eid ^ ^ Landvogt meldet, daß das Gewölb im Schloß zu Baden, worin gemeiner

^^""ssenschaft Sachen liegen, übel versorgt sei, daß einige wichtige Briefe durch der Landvögte Hinlässigkeit"us verloren gegangen seien und daß, weil der Landschreiber kein eigenes Haus habe, bei dem Hin- undviele Schriften verzogen werden möchten. Wird ml iiwtruemlum in den Abschied genommen. Absch.. ' ^ 22. (1616). Der Landvogt bringt vor, aus dem Gewölb des Schlosses, worin der VIII regie-lor gemeiner Orte Emolumente und wichtigen Briefe verwahrt werden, seien einige der lcztern ver-

gegangen, vielleicht weil zu Zeiten die Landvögte weder lesen noch schreiben haben können, daher den"'ch solcher Schriften nicht gehörig würdigten und die Schlüssel den Diensten anvertrauten; auch aus der>»id^'' ^ weniger stattliche Abschiede, Bündnisse und Verträge liegen, gehen wegen des steten Hin-daß '^^'cheus derselben nicht selten Actenstükc verloren oder werden verschoben, daher dringend nöthig sei,^ Kanzlei ein eigenes Haus erworben und ein Gewölbe darin hergerichtet werde, in welchem alle"wrd"" liegenden und die wichtigsten der in der Kanzlei aufbewahrten Docnmente sicher verwahrt

°der N 6" größerer Sicherheit müßten zwei oder drei Schlüssel angefertigt und verschiedenen Orten

hi» übergeben werden. Es wird nun dem Landvogt und Landschreiber aufgetragen, auf Ratification

stru'^" 6"ng"etes Haus für die Kanzlei anzukaufen. Die Gesandten, welche gegenwärtig darüber nicht in-^ sind, nehmen es releremlum et in8truen(Ium. Absch. 918. Ii. 23. (1616). Die Beschwerde von