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Einen Wachtmeister, soll täglich haben 12 gBz.
Dreh Rotmeister, soll jeder täglich haben 5 gBz.
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Und 43 Musquetierer, soll jeder haben > 1t> Kreutzer.
Thut in Summa 500 Mann; deren Underhaltung soll berathschlaget werden, wie sh am füglichisten de»'Land ufzeleggen, und ictzt zum Anfang jede Oberkeit die Ihrigen uff ein Monat lang mit gebührendemversechen.
Demnach und zu einem Anfang die Grentzen desto fürdersammer zu besetzen, ist angesehen, daß
1. Arben, als das 1 Quartier, denen obligen soll zu beobachten, daß Horn ob Arben und der See undckArbcn bis gen Romißborn solle besetzt werden mit 50 Mann von Schwhtz, und sollend hcrnachcr auchihnen stoßen die 50 Mann von Solothurn und zu Romishorn quartiert werden.
2. Utwylen, das 2. Quartier, hat auch zu beobachten Romishorn, so drob, und Kcßwhlen, so dru»^'und soll mit 50 Mann von Glarus besetzt werden.
3. Münsterlingen, das 3. Quartier, hat zu beobachten von Eutingen biß an Costantz und soll best,werden von 5V Mann von Undcrwaldcn. Es sollend auch zu ihnen stoßen die 50 Mann von Frhburgihr Quartier nemmen zu Güttingen.
4. Gottlieben, als das 4. Quartier, hat zu beobachten von Costantz bis gen Triboltingcn und soll ^sezt werden mit 50 Mann von Lucern. ^
5. Ermatingen, als das 5 Quartier, hat zu beobachten von Triboltingcn bis gen Berlingcn und Ibesezt werden mit 50 Mann von Zug. .
0. Steckborn, als das 0 Quartier, hat zu beobachten von Vcrlingen bis under die Zicgelhüttcn "soll besezt werden von 50 Mann von Urj. ^
7. Eschentz, als das 7. Quartier, hat zu beobachten von Mammern bis nacher Rhchlingen und soll best'1werden mit 50 Mann von Zürich Es sollend auch zu ihnen stoßen die 50 Mann von Bern.
Bh dißer Verordnung aber uff bcmeltc Posten hat es in künfftig nit zu verblhbcn, sonder kann jederN^'"nach Belieben geenderet werden, und sollend die verordnete Commcndanten Gwalt haben, mit Zuthuu ^Herrn Landvogts zu desto besserer Bcrsechung der Wachten von dem Landvolch auch zu sich zeziechcn, was std^whlen die Nothurfft ervvrdern möchte.
Herr Abbt von St. Gallen soll für sich selbs auch nothürfftigklich mit Volck würcklich zu besetzen und?vcrwachcn haben Stcinach, Roschach, Alt Rhyn und Most,
Rtilintlial.
Jedes von den 8 loblichen Orthen soll fürderlich dahin verschaffen:
2 Rodtmeister und 23 Mußquetierer, bringt 200 Mann, darüber Herr Landtvogt Schwhtzcr vonund Herr Landt Ammann Wißcr von Appenzell für den ersten Monat sollend die Disposition shaben! "dieselben an die nottwcndigste Orth zu vcrtheilen, auch Gwalt haben das Landtvolck auch fchrncr nach Not?»darzu zu gcbruchcn.
Ermcltc bcid Herren Schlvhtzcr und Whßcr aber sollent von ihrer Oberkeit sonderbar versoldetund übrige Orth, an wclliche es nach Ußgang des Bionats kombt, und also fortan ein jedes Orth der >nach syncn Kommcndantcn selbs zu vcrsoldcn haben.
Sap, Gambs und Wcrdcnbcrg mit Wachten nach Nothurfft zu versehen, Wirt jeder Oberkeit selbs übcrlw