202« Abtei und Thal Engelberg. 1637. 1638. 1642.
Art. 5l. Wegen des Streites, welchen Obwalden mit dem Prälaten zn Engelbcrg „wegen 6'li'b^Heuchling desselbigen Thales" hat, wird man sich in den alten Befreiungen umsehen nnd sich darintrügen lassen. Alle Orte werden nach Gebühr contribuieren. Absch. 805. «I.
lti.ttt.
Art. .»2. Was Nidwalden iiber den Streit der Thalleute mit dem Prälaten von Engelbergrichtet hat, werden die Gesandten ihren Herren nnd Obern 'gl berichten wissen. Absch 868. i.
Art. 53. Schwhz nnd Unterwalden wollen von ihren Obrigkeiten die Erklärung begehren, r>b^den Aufritt des Thalvogts gen Engelberg wolle eingehen lassen. Absch. 383. o.