Rapperswhl. 1639. 1640. 1643. 1644. 1646. - 201?
lochen werden könnte. Absch. 910. a. 33. Zug soll nach Rapperswhl schreiben, ob der Rapperswhler,ausgesagt habe, daß der Unterweibel Stöckli „mit jenem Maleficanten gefährlich umgegangen sei",ZU seiner Aussage stehe, da sonst ans den Informationen hervorgehe, daß er unschuldig sei. Ibiä. d A4.">e Abordnung derer von Rapperswhl ersucht, daß man in Beziehung zu dein Stentzisch-Thumysischenu»del ihnen gegenüber sich an den Schirmbrief, die Blinde und ihre Privilegien halten möchte, aus denenMich hervorgehe, daß der Kläger den Beklagten an dem One, wo dieser seßhaft sei, suchen solle. Die^u rnctivnen der Gesandten sind nicht übereinstimmend. Nri, Obwalden und Glarns wollen denen vonMperswhl nichts zugeinuthet wissen, das ihren Privilegien Abbruch thue; Schwhz und 'Nidwalden lassenbei dem frühern Abschied bewenden, weil eine gütliche Vereinbarung von den Abgeordneten von Rap-Mvyl ausgeschlagen worden ist; jedoch wollen sie deren Privilegien, Schirmbrief und Bünden nichts prä-miere». Absch. 913. a.
1«4«.
^lrt. 33. Nidwalden wird denen von Schwhz das Schreiben, welches die von Rapperswhl „wegeng«?rter Aufhaltung des bei ihnen in VerHaft gewesenen Rottenburger Heinrichs" übcrsandt haben, über-damit die gehörige Insinuation wegen der nvch ausstehenden Kosten nach Rapperswvl abgebenAbsch. 924. ä.
1«43.
^rt. A<;. Unwr den dermaligen Verhältnissen wird Schwhz von den katholischen Orten ersucht,Rwl^ ^ ^Huu, daß die von Rapperswhl gute Vorsorge treffen. Absch. 1006. i. 37. Schultheiß und^) von 'Rapperswhl beklagen sich, daß ihnen, obgleich sie Collatoren der Pfarrei Wildberg seien und ingel,ö^' ^ Kirchengüter zu vcrsligen haben, Zürich ohne ihr Wissen einen zu selbiger Pfründe
^Men verkauft habe und nichtsdestoweniger ihnen zugeinuthet werde, das Pfrundhaus daselbst,^K die Kirchengüter iit Anspruch zu nehmen, auf eigene Kosten zu bauen. Es wird für das Beste erach-lasse"^ Pfrundhausbau einsttveilen innezuhalten und bis auf bequemere Zeit die Sache pcndcnt zute» ^>> !ii. Der Prälat von Pfäfers spricht in der Botmäßigkeit Rapperswhls Zehn-
Hochwälder an und will, da die Interessierten diese ihm nicht zugestehen wollen, dasstru ' ^ Rapperswhl suchen, sondern die Sache vor den Nuntius ziehen. Die Gesandten, ohne Jn-h>.. uehinen die Sache in den Abschied mit der Vertröstung, daß Rapperswhl der gebührende Schirm
^ Kl Theil werden. Ibiä. bbb.
1«44.
1«. Die Schirmorte werden vom Gotteshause Pfäfers um ihre Vermittlung wegen des Gc-bichl' streitigen 'Nengrüt ersucht, welches ihm Rapperswhl in Arrest geno.innen hat, nebst andern
si,»! begriffenen Dingen. Es werden zwei Gesandte bezeichnet, welche den Streit entscheiden sollen,dj. 5mrd an Schultheiß und Rath geschrieben, sie sollten den Arrest aufheben und dem Gotteshaus
zukommen lassen. Absch. 1036. e.
104«.
^rt. 40. S. Absch. 1098. SS. 41. S. Absch. 1105 b.