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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1937
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Bellen.;, Bollenz und Rivicra. 1643. 1937

Gliche,, Erkanntnlß verbleiben, für die beiden Andern soll der Bürge haften. Ibiä. k, lll7. Sobald^ Gesandten nach Bellenz kommen, follen sie den Vicarins und den Fiscal zn Ablegung der Kanunerrech-S dcrmögen; sie sollen ferner nicht länger zu Bellenz zu bleiben schuldig sein als drei Märkte undIbiä ^ Tage; müssen sie aber länger dort bleiben, so soll es auf Kosten der Parteien geschehen.

i»s>' ^ Beziehung auf die Dreigeschworenen in Bollenz wird jedes Ort seine Gesandten zu

wissen. Ibiä. m. tili). Die Relation Heinrich Püntiners von seiner Mission zum Nuntiusgehört. Aus derselben geht hervor, daß der Nuntius den projectierten Coercitivmitteln gegen densus/^ 6mno, welchen bereits z»i Baden die 'Mehrzahl der jenseits des Gebirgs regierenden Orte ihreaus gegeben hat, beigetreten ist. Es wird daher de» Landvögten daselbst geschrieben, daß sie

>vird ^ eidgenössischem Boden liegende Einkommen des Bischofs Arrest legen sollen. Dem Nuntiusdaß ^^bscbrift dieses Schreibens übermittelt, um sie nach Rom zu senden, lind zugleich erklärt,Einkomme» keineswegs zu weltlichen Zwecken benützen werde. Schwyz wird ersucht, diesen>h»e eigenen Läufersboten den Landvögtcn überbringen zu lassen, dessen Promulgation

" "^befehlen und über den Erfolg zu berichten. Absch. 1614. a. llLll. Den in Bellenz befindlichengeschrieben, sie sollen den Vicarins Ghiringhelli beim Betreten des Landes in Arrest neh-während ihrer Anwesenheit in Bellenz nicht geschehen könne, dem Cvmmissarius den^a»d^ hinterlassen, da der Nuntius selbst diesen Vorschlag gemacht habe. Ibiä. b. llLl. Derbeauftragt, dafür zu sorgen, daß des Gio. Battista Zaccvne Schulden bezahlt werden und,so darüber einen Richterspruch zu erlassen. Will die Wittwe Zaccone's keinen weltlichen Vogt,

^>vird^-" leidenlicher Gefangenschaft halten, bis sie sich der Gebühr ergeben wird. Ibiä. o. llLL.lex uothwcndig erachtet, wegen des den Priester Robertelli betreffenden Geschäftes, auch um ande-

u», ^ ^^^^ßluigen willen einen Agenteil zu Rom zu bestellen. Denen von Bellenz wird insinuiert, sichch»e>, zu bewerben. Ibiä. ä. IlL t. Den Gesandten zu Bellenz wird gcsä rieben, sie sollten

^chcn>^ lassen, daß niemand Pensionen von den geistlichen Benesicien geben solle; auch die ver-

^che» " ^ uichtig. Ibiä. ö. N24. Dem Ritter Johann de Eorah von Lax wird auf sein Ail-^schai!^ Cvnsorten ein Arrest in den drei Vvgteien wegen ihrer Anforderung an die Nach-

die der Landschaft Lungnez bewilligt. Ibiä. I. ll25. Nian ist darüber einverstanden, daß

lege u. schule zli Bellenz baldmöglichst ins Leben treten und daß man sich um gualificierte Sub-^lfe» ^ welche dieser Schule vorstehen könnten. Zugleich möchte man sich auch Gewißheit ver-öle ' das Einkomincn für die an dieser Schule arbeitenden Religiösen hergenommen »verde»Besprechung dieser Angelegenheit »verde» die Bellenzer aufgefordert, auf den 29. October einen>>ie ^ "ach Brunnen zu schicken. Ibiä. llLi». Trotz der ergangenen Aufforderung schickten^d>ehi> Abgeordneten, um die Revision des rochen Buches und die Einrichtung der Schulel>-»ch ^ ^ können. Es wird ihnen geschrieben, daß sie unfehlbar einen solchen aus den 19. Novembersch,^ stndcn sollen. Absch. 1613. u. ll27. Es »vird berichtet, daß der Bischof von Eomv, um^chzk>. Wege» des auf sein Einkommen gelegten Arrestes auszulasse», dem Eommissarius und dendein Bann drohe und die Excomniunication des Priesters Thaddäus Muggiasca bereits von^ die Obrigkeiten von ihren beschlossenen Maßregeln nicht abstehen »vollen, »vird für^>cc»g ^ kästet, Heinrich Püntiner zu dem 'Nuntius abzuordnen, um erstens um Aufhebung der Excvin-w' des Priesters Thaddäus anzuhalten, der bereits zum Vorsteher der zu Bellenz zu errichtenden