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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1918
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1VI8 Belle»;, Bvllenz u»d Riviera. 16^7.

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der Seuche zu Sperrung des Passes getroffenen Maßregeln wird Uri ersucht, an die von Beut»' ^Schreiben zu erlassen. Absch. tilti. o. Dein Landvogt in Bollenz soll Uri schreiben,

der Ursula Troger zuständige (Pult hinter die Obrigkeit zn Schwvz zu Recht schicken soll. Glaubtan dieselbe ein Recht zn haben, so soll er innerhalb dreier Wochen dasselbe geltend wachen, nachFrist sie der Fran Troger verabfolgt »verde» soll. 11>iü. ä. i)Ls>. In Betreffs des Streites de»^Bellenz mit denen von Lauis und Luggarus wegen der neulich eingeführten Steigerung des Zolls »»d ^Fürleitc von Seite der lehtern wird beschlossen, de» jenseits des GebirgS befindlichen Gesaut ^schreiben, sie sollen die Gesandten der übrigen neun Orte dahin bestimmen, daß sie denen von Bell^'^genüber von jeder Rcnernng in Betreff des Zolles und der Fürleite abstehen, widrigenfalls he d»»^Protestation einzulegen haben. Abscb. HW. a. Ebendemselben Schreibe» »vird auch 6cigeW^

Gesaudten sollen bei den übrigen dahin wirken, das; denen zn Bellenz siir die Durchführung desdas sie per stn-oso oder aus Patente vom Mailändische» bekommen, keine Hindernisse in den Meg ^werden. Ii>iä. in. Dem Eommissarius zn Bellenz wird geschrieben, daß die Erben des

rins Belschart sel. für ihre befugten Ansprache» zufrieden gestellt »verde» sollen, und daß derbobcn sei. Wenn jemand an dessen Berlassenschaft Ansprüche zn haben vermeine, solle er sie ingeltend mache». Idiü. >l. Die Grida, »velche die Bellenzer auf des Statthalters Origow' ^

unbefugter Weise haben anschlagen lassen, »vird nichtig erklärt; haben sie an denselben etwas a»zn!"^so haben sie ihre Ansprüche vor dem Evmmissarius geltend zn mache», ldiü. o. ULi>. Rmchuu^ ^erkannt, daß der Landvogt in Bollenz das Geld, welches wegen der Ansprüche der Fran Ursula -von Uri hinter ihn» zu Recht gelegt worden ist, zu Händen von Schwvz abliesern soll. ^Ler ' ^Ansprüche an dasselbe machen zn können glaubt, soll dieselben innerhalb vierzehn Tagenliefcrung gellend machen; »venu keine in dieser Frist zum Borschein kommen, so soll das Geld derTroger ausgehändigt »verde». Idiä. A. Obgleich ii» Beziehung ans die von Lauis und

von denen von Bellenz geforderten Zölle und Allflagen durch beiderseits abgeordnete Anwälte eineUebereinknnst getroffen worden »var, so haben doch die Gesandten auf der ennetbirgischen Jahrw^ ..denen von Lauis und Luggaru^uicht nnr diese Reucrungcn gestattet, sondern auch zugelassen, daßunter dem Titel des Sißzeldes erlegten »0 Ducatoni von den erstell Handelsleuten von Belle»',/oder durch ihre Landschaften handeln, wieder erholen. Räch Vorlesung der Privilegien und anderer ^mcnte derer von Bellenz kommt man zu der Ausicht, daß solche Reuerungen nicht allein den Freihrß-und dem alten Pvsseß der Bellenzer, sondern auch dem eidgenössischen Bündniß zuwiderlaufen. ^darauf an, Bellenz das Gegenrecht durch Einführung neuer Zölle lind Auflagen gegenüber d,> ^Lauis und Luggarus zu gestatten und, damit sie nicht von diesen abhängig seien, den Bellenzer»len, die Straße gegen Gravedona zu verbessern. Ridwaldens Gesandtschaft, svweit nicht i»struic»b ^ ^den Antrag in den Abschied. Vorläufig »vird beschlossen, Zürich um Beseitigung dieser Reu^'^^,ersuchen. Absch. Ä5. n. «>Zl. Aus die Aufforderung des mailändischen Sanitätseoninlissarius ^man möchte wegen des bevorstehenden Bartholomäi Markts zn Bellenz Anordnung treffen, daß ' ^verdächtigen Orten Leute dahin kommen, »vird demselbcn Kenntniß von den guten Anordnung"' '»velche Sch»v»)z getroffen hat, und zugleich das Begehren gestellt, es möchte denjenigen, »velche von ^Orten ihres Landes kommen, und dem schwyzerischen Gesaudten, »venu er auf die JahrrechuungPaß nicht gesperrt »verde». Schwyz »vird ersucht, seineil Gesandten einige Zeit früher als du'