Illlti Bcllenz, Bollenz und Riviera.
begehrt von den Gesandten der beiden andcrn Orte zu wissen, ob das Geschütz und die Schlösser zu ^
lenz gemeinsam seien oder jedes Schloß blos dem Ort gehören soll, dessen Namen es trage. Die
ten von Schwyz und Nidwalden sind zwar der Ansicht, daß sie gemeinsam seien, nehmen jedoch de» ^
in den Abschied. Ibick. «z. Die Gesandtschaft von 'Nidwalden eröffnet, daß der Landvogt in ^
lenz etliche Unholder habe hinrichten lassen. Da ihm noch mehr angegeben worden seien, so sei des v
vvgts Begehren, daß die Obrigkeiten keine Liberation, ohne seine Verantwortung lind Verwahrung
hört zu haben, ertheilen möchten. Uri und Schwhz nehmen das Begehre» nck rot'sreullum in de» ^
schied. Ibick. k. ZMA. Auf den Bericht der auf der Jahrrechnung gewesenen Gesandten, daß d» ^
lenzer das Umgeld noch nicht bezahlt hat en, wird ibnen geschrieben, daß sie es bis Weihnachten Z»
haben, widrigenfalls man auf ihre Koste» Gesandte zu dessen Beziehung abordnen werde, es
daß sie sich zu Anderm anheischig machen, das den Orten dienlicler als das Umgeld wäre. lbiü. 5- '
Die von Uri und Schwyz einer Frau Maria del Panzana ertheilte Liberation, welche sich mit Eim"^ ^
sen Frau im vierten Grad mit ihr verwandt ist, „vertrabet hat", wird von den Gesandten ^dwald^^
den Abschied genommen. Ibick. I>. Pannerherr Trösch stellt das Ansuchen, man möchtc ^ ^
einer Ansprache, die er an Giv. Pietro Judice, den Dolmetscher in Bollenz, zn haben vermeine, ^
aber an die unbekannten Strickerischen Erben gewiesen werde, den Judice zum Zahlen anHallen.
ihm willfahrt. Sollte Judice sich mit dem Rechte wehreu, so soll er es bis aus künstige Lichtn>ck>
Absch. 800. „Tie angestellte Tagsatzung uff Mvrgen (15. Tecember) soll besucht werde»" ^
des Rumors, so etliche Bürger zu Bellenz mit dem Eastellan von Uri begangen. Sollent derowcg^ ^
sere Gesandten doran sin, damitt unserm Eommissario Achermann der Handel nit entzogen, sv"^ ^
seinig ervolgen möge." Absch. 8Ol. -r. Da die von Vcllenz dem früher ihnen zugcgemg^" »,
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denen von Lauis gegenüber veranlaßt haben, so wird dem Evmmissarius befohlen, die „beschissene»
----- .....fehlen, den Paß von Bellenz nach Lauis offen zu halten, nicht nachkommen und dadurch neuedenen von Lauis gegenüber veranlaßt haben, so wird dem Evmmissarius besohle», die „beschissene»
Häuser gänzlich abzuschaffen und dafür zu sorgen, daß die Säumer und anderes Volk aus den drc»durch Führer geleitet, nach den frühern Bestimmungen ungehindert nach Lauis und von dakönnen. Die Zuwiderhandelnden hat der Evmnüssarius mit den drei Hauptlcutcn zu bestrasen- ^die Bellcnzer ferner sich ungehorsam beweisen, so sollen ein oder mehrere Deputierte dahin abgcc»'-'den, welche mit dem Evmmissarius gegen die Fehlbaren Prvcesse zu formieren und dieselben Z"Tispositiou den Orten einzuschicken haben. Von diesem Beschlüsse wird dem Landvogt zu >»>'
gegeben und angezeigt, daß der Paß für die Säumer und die Durchreisenden offen sei, wennauthentischen Bvlleten versehen oder durch angestellte Führer begleitet seien, ungleichem
uggarus mit der Mahnung, dafür besorgt zu sein, daß auch der Paß gegen Luggarus möclP' 'werden. Absch. 802. u. lMZi. Jeder Gesandte wird seinen Obrigkeiten zu referieren wisse»,der Collatoren der Pfründen jenseits des Gebirgs verhandelt worden ist, und daß man zu 5^'
allerlei Jnconvenienzen durch Vermittlung des Nuntius oder auf andere Weise die Eollaturen a"bringen möchte. Idick. o. ZUN). Die von GnvSca beschweren sich, daß der beabsichtigte B»" ^bei der Moösabrücke ihren Gütern zn höchstem Schaden gereiche. Ter Comnüssarius zu Bellenz, ^ ^ ^ ^Vogt auf der Riviera und Hauptmaiui Büeler werden beauftragt, einen Augenschein zu nchwG ^streitigen Parteien zu vergleichen. Sollte ein Vergleich nicht herbeigeführt werden können, sv ^
Parteien vor die Obrigkeit weisen Ibick. o. Dem Landvogt in Bollenz wird geschn^""'