1902 Bellenz, Bollenz und Riviera. 1034. 1635.
Wohnung dein I'. Bqsilius anweisen; ebenfalls könnte man demselben das Einkommen des SpitalBollenz anweisen, das der Prior bezieht, ohne daß er seine Schuldigkeit thut; endlich könnte auch ^Steuer erhoben werden. Absch. 715. a. 77 k». Die Wehrencn am Dessin sollen verbessert werden.77t». Dem Adriano Furrer von Uri wird gestattet, den Lorenz Heina ans Bvllenz wegen seiner Ansp^chcn an denselben in die regierenden Orte zu Mieren. Ibid. s. 777. Dem Commissarins zu Äcll^ivird bewilligt, dem Andreas Piano von Luggarus wegen des Strafgeldes, welches er den Kindern desmissarius Büeler sel. schuldig ist, in Arrest zu nehmen, was von dessen Gut in der Jurisdiction der ^Orte sich befinde, bis er seine Schuld bezahlt habe. Ibid. k.
Art. 771t. Da ein übermäßiges Durchführen von Früchten zu Bellenz nach den Bünden statw^und man Bericht hat, daß diest in Folge des Eonnivicrcns des Hauptmanns auf dein Langcnsecwird für gut erachtet, beförderlichst den Grafen Casati darum anzugehen, er möchte Vorsorge dagegenfen, und den Cominissarius zu Bellen;, er möchte darauf sehen, daß nichts wider die alten Ordnung^schehe. Absch. 722. v. 779. Der Commissarins zu Bellenz schreibt, daß er zu Abstellung dermäßigen Durchfuhr von Getreide nach den drei Bünden ein Ausfuhrverbot publicicrt habe, daßBünde erklärt haben, dieses Verbot laufe den Blindnissen und Abschieden zuwider. Die Gesandten, wtracht, daß beim Fortbestehen dieser Durchfuhr der Kauf des Getreides ans inailändischem Boden ver ^werden könnte, beauftragen den Cominissarius, nochmals einen Ruf zu erlassen des Ii,Halts, daß t"»trcidc aus den drei Landschaften Bellenz, Böllen; und Riviera weggeführt werden dürfe, es sei dassel^inailändischem Boden gekauft oder in einer der drei Landschaften gewachsen. Dem Commissarins wird P ^Bestrafung der Dawiderhandelnden zur Pflicht gemacht. Den Bündnern werden die Beweggründe 'F ^ser Maßregel auseinandergesetzt und zugleich die Versicherung gegeben, daß sie das Getreide, das ^Bewilligung der mailändischen Officiale gekauft haben, unter Vorweisung derselben beim Com»^^durchführen könnten. Absch. 725. a. 71t9. Johann Heinrich Zum Brunnen berichtet, daß der .geneigt sei, den, armseligen Wesen der minderjährigen Kinder in Bollenz zu steuern und den B.vermocht habe, als Inquisitor dorthin zu gehen und daselbst auf Kosten der Inquisition zu leben. ^Jnquirieren werde für die Freiheiten der regierenden Orte nicht präjudieierlich sein. Den,dafür gedaiikt und der Wunsch ausgesprochen, der Pater möge bald möglichst dorthin komme». Dew 'Vogt wird aufgetragen, demselben die begehrte Behausung anzuweisen und mit dem Landschreibcr da ^quisition beizuwohnen. Es wird aber erforderlich erachtet, vom Nuntius eine schriftliche Vcrsich^"^verlangen, daß des Paters Inquisition dei, Freiheiten, Rechten und Gerechtigkeiten der Orte nicht ^cierlich sei, nicht aus Mißtrauen gegen dei, dermaligeu Runtius, sondern wegen möglicherweiseAuslegung von Seiten seiner Nachfolger. Ibid. b. 71il. Da die zuletzt in Bellenz gewesene»wieder mit leeren Händen zurückgekehrt sind, so wird dem Cominissarius zu Vellen; befohlen, ^ ^Bellenz anzuzeigen, daß, wenn sie bis vierzehn Tage nach Ostern das Umgeld nicht bezahlt haben,sandtschaft der drei Orte auf ihre Kosten zu ihnen kommen und dasselbe einziehen werde. Fcrn^diejenigen, welche glauben, vom Holzzoll befreit zu sein, ihre Befreiung bis aus ebendenselben ^j»iden drei Orten beweisen. Ibid. <z. 71t2. Dem Cominissarius zu Bellenz wird aufgetragen, denGhiringhclli dahin zu vermögen, daß er die Oeffnung des Thurms oder der Mauer, die er gemastst,