Bellen;, Bollenz und Riviera. 1634. 1961
daf ^ >veiter molcstieren, lvcil sie sich vor seinem (Bericht gestellt habe. Da sich aber gefunden habe,Fm» wiederum in die Ketzerei verfallen sei, hatten sie gut befunden, dieselbe dem Propst zu^'iascoj zuzuführen, um andere daraus entstehende Weitläufigkeiten zu vermeiden, thcils wegen^s ^^^vheten Banns, theils wegen ihrer Studenten im Eollegium zu Mailand. Diese Entschuldigung^"genommen! künftig sollen sie aber in solchen Fällen die Mitrichtcr zur Zeit durch eigene Boten be-^ ^ Obrigkeiten um Rath fragen. Ibid. ^v. 7<»ii. Künftig soll jeder Landvogt bei Eidengiitlj^^"^" Strafen uin Malefiz- und um Criminalsachen specificieren, sie seien mit Urthcil oder^ abgemacht, damit man sehe, was in die Malesizrechnnng kommt, von welcher der dritte Theil den^^'Ugkeiten gehört, und was in das Eriminale, von welchem der Obrigkeit nichts gehört. Ibid. x. 7<»il.^^"^^lnung' Ausgabe Pfd. 1168. Einnahme Pfd. 861. Ibid. z-, 776. Man läßt es nochmalsAllenz eingeführten Zoll verbleiben. Die (Gesandten von R'idwaldcn wollen, da die von Lug-d>>ZN- °vvn demselben befreit zu sein und sich anheischig machen, dciz Frcihcitsbrief vorzulegen,
siz. dieselben sich mit dem Briefe auf Martini stellen, llri und Schwhz wollen die Ankunft der
^bsch^ " ^ ^^^^eehnnng zu Bellenz und deren Bericht abwarten, was der Freiheitsbricf enthalte.Tkstclll ^ ^ darauf an, daß der Verkauf der Wälder fünfzehn bis zwanzig Jahre ein-
Ais "der das; man, wenn man die Erlanbniß zu einem Verkauf gebe, einen gewissen Zoll dar-
Gesandten der beiden andern Orte tragen Bedenken, dich zu verordnen. Dem^d einstweilen keine Folge gegeben. Ibid. 1>. 77L. Dem Vicarius Ghiringhelli von Bcllenz/^Uattet lvorden, in einem Thurm daselbst zu seinem Rntzen etwas zu bauen. Da aber berichtet wor-^Krcn ausgeführt würde, den Orten zum Rachthcil gereichen würde, wird den
Zg ^bern die Frage vorgelegt, ob sie nicht die Bewilligung zurückziehen wollen. Ibid. k. 77.'!.hat ^ ^'"6er zu Abiasev sein ärgerliches Wesen schon lange getrieben, sich Hurerei und BlutschandeÜa»>> ^ dulden kommen lassen, der Unholderei verdächtig und auch am „Barlott" gesehen worden ist, dersch^^^^'llaiig seine Absetzung verlangt, die Geistlichen aber in der Sache nichts tbnn wollen, wird bc-la»^ schreiben um Absetzung dieses Priesters »ach Mailand zu schicken und den Seckelmeister Pel-z» Z), errichteten Prvceß ebendahin abzuordnen. Absch. 713 d. 774. Da der geistliche Inquisitor
Verordnung des Eardinals Varberini den I'. Basilius als einen Eommissarius zu AnS-^ ^uholderei in das Thal Bvllenz zu schicken Vorhabens ist und dies; von Eonsequcnzen für diede», ^U'echtigkeilen der regierenden Orte sein könnte, so wird beschlossen, durch eine «Gesandtschaft mitk-ill darüber zu unterhandeln. Als Bedingungen, unter welchen man Basilius kommen lassen
u»l> ^ blcsandten Folgendes auf: Er soll nicht zur wirklichcil Inquisition, nicht zum Proccssicrenseh, Wgelassen werden, da dies; Sache der weltlichen Hand sei, sondern soll die armen Leute durch
^^ec„ Predigt und Ermahnung an sich ziehen. Den Kindern unter fünfzehn oder nach einer
^dc„ Zwölf Jahren, welche schon Böses gestiftet haben, soll keine zeitliche Strafe auferlegt
i» ^"u '"an sich der Besserung der Ihrigen getrösten könne. Ein gleicbcs Bedenken hat man auchLebensstrafe der über jene Jahre Hinansgekommencn, welche jenes Lasters, als der Vcr-^'kch,.,^ seiner Heiligen, Vcrschmähung des h. Kreuzes und seiner Wirkung und anderer Absehen-
de», führt sind, aber an Leuten, Hab und Gut nichts geschädigct haben, lieber das alles soll mit
de» kv»,^'^ verhandelt und alles dann den Herren und Obern heimgebracht werden. Bei dieser Gclcgen-^ uian a„ch djx Entfernung des Priesters zu Abiasco erlangen und dann dessen Einkommen und